Sitzung: 13.10.2022 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 2, Befangen: 1
Vorlage: 1-4347/22/14-289
Sachverhalt:
Im § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung der
Ortsgemeinde Hallschlag wurde ein Rechnungsprüfungsausschuss eingesetzt. Die
Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses ergeben sich aus § 3 der
Hauptsatzung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der
Ortsgemeinde Hallschlag wird jetzt erstmals einberufen. Zu Beginn dieser ersten
Sitzung ist gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 GemO ein Ratsmitglied zum Vorsitzenden
des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen. Die Verwaltung empfiehlt
darüberhinausgehend einen stellvertretenden Vorsitzenden als
Abwesenheitsvertreter zu wählen.
Die Wahl eines Ratsmitgliedes zum
Ausschussvorsitzenden ist erforderlich, da wegen der notwendigen Trennung von
Ausführungsverantwortung und Prüfung die Ortsbürgermeisterin und die
Beigeordneten nicht Vorsitzende oder Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss
sein können.
Der Ausschuss kann die Wahl des
Vorsitzenden durch offene Abstimmung beschließen. Gewählt ist, wer mehr als die
Hälfte der gültigen Stimmen erhalt.
Es besteht unter den Anwesenden
Einigkeit, den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses für die gesamte
Wahlzeit des Ortsgemeinderates zu wählen.
Wahlvorgang:
Für die Wahl des Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses wird Tim Bützer vorgeschlagen.
Die Wahl wird durch Handzeichen durchgeführt.
Nach § 36 (3) Nr. 1 ruht bei Wahlen das Stimmrecht des Vorsitzenden.
Wahlergebnis:
Ja-Stimmen: 2
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Damit ist Tim Bützer zum
Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt.