Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Befangen: 1

Sachverhalt:

 

Im § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hallschlag wurde ein Rechnungsprüfungsausschuss eingesetzt. Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses ergeben sich aus § 3 der Hauptsatzung.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Hallschlag wird jetzt erstmals einberufen. Zu Beginn dieser ersten Sitzung ist gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 GemO ein Ratsmitglied zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen. Die Verwaltung empfiehlt darüberhinausgehend einen stellvertretenden Vorsitzenden als Abwesenheitsvertreter zu wählen.

 

Die Wahl eines Ratsmitgliedes zum Ausschussvorsitzenden ist erforderlich, da wegen der notwendigen Trennung von Ausführungsverantwortung und Prüfung die Ortsbürgermeisterin und die Beigeordneten nicht Vorsitzende oder Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss sein können.

 

Der Ausschuss kann die Wahl des Vorsitzenden durch offene Abstimmung beschließen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalt.

 

Es besteht unter den Anwesenden Einigkeit, den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses für die gesamte Wahlzeit des Ortsgemeinderates zu wählen.

 

Wahlvorgang:

 

Für die Wahl des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Tim Bützer vorgeschlagen.

 

Die Wahl wird durch Handzeichen durchgeführt. Nach § 36 (3) Nr. 1 ruht bei Wahlen das Stimmrecht des Vorsitzenden.

 

Wahlergebnis:

 

Ja-Stimmen:       2

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:   1

 

Damit ist Tim Bützer zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt.