Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Befangen: 1

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen

 

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt der Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze und der Änderung der Firstrichtung sowie der Abweichung wegen der Dachneigung zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Kalenborn, Flur 11, Flurstück 4/6, Ringstraße 9, vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unter der Held“ / Wohngebiet. Der Neubau der Garage überschreitet die Baugrenze gemäß Darstellung im Bauantrag. Der Bauherr beantragt die Befreiung von der bauplanungsrechtlichen Festsetzung wegen Überschreitung der Baugrenze. Die Firstrichtung des Vorhabens ist abweichend von der bauplanungsrechtlichen Festsetzung geplant, da der Bauherr eine Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach installieren möchte. Die geplante Dachneigung von 7° ist abweichend von der bauordnungsrechtlichen Festsetzung für geneigte Dächer von 25° bis 40° bei eingeschossiger Bebauung.  Die Stellungnahme der Ortsgemeinde nach § 36 BauGB und die Zustimmung zur Befreiung wg. Überschreitung der Baugrenze und der Firstrichtung und der Abweichung wg. der Dachneigung ist einzuholen. Die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet über die Baugenehmigung.