Sitzung: 19.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-3549/22/22-273
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben zu
und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zur
Nutzungsänderung eines ehemaligen Möbelhauses zu einem Wohngebäude mit 14
Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück, Flur 5, Flurstück 63/2,
Burgstraße 20 – 22, vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des
Flächennutzungsplans / Mischgebiet. Es handelt sich den unbeplanten
Innenbereich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich
nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche,
die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die
Erschließung gesichert ist. Das Grundstück ist verkehrsmäßig erschlossen. Die
Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet über die
Baugenehmigung.
Erdgeschoss:
Obergeschoss:
Süd-Ansicht:
Ost-Ansicht: