Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag zur Nutzungsänderung eines ehemaligen Möbelhauses zu einem Wohngebäude mit 14 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück, Flur 5, Flurstück 63/2, Burgstraße 20 – 22, vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans / Mischgebiet. Es handelt sich den unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Grundstück ist verkehrsmäßig erschlossen. Die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet über die Baugenehmigung.

 


 

Erdgeschoss:

 


 

Obergeschoss:

 

 


Süd-Ansicht:

 

 

Ost-Ansicht: