Sitzung: 27.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 2-3554/22/39-110
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36
BauGB.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zum Neubau
einer Bergehalle (Futterhalle für Heu und Stroh) für das Grundstück, Gemarkung
Mirbach, Flur 3, Flurstück 50, vor. Das Grundstück befindet sich im
Außenbereich nach § 35 BauGB. Danach sind Vorhaben im Außenbereich nur
zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende
Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen
Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
(sogen. privilegiertes Vorhaben). Die Kreisverwaltung als Untere
Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für die Baugenehmigung und beteiligt die
Fachbehörden.