Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.

 


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag zum Neubau einer Bergehalle (Futterhalle für Heu und Stroh) für das Grundstück, Gemarkung Mirbach, Flur 3, Flurstück 50, vor. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Danach sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. (sogen. privilegiertes Vorhaben). Die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für die Baugenehmigung und beteiligt die Fachbehörden.