Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 3

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen durch den Abschluss eines Kaufvertrages für einzelne Grundstücke, welche nicht als Straße gewidmet sind. Die entsprechenden Grunderwerbskosten werden im Haushalt 2023 dargestellt.

 

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Oberbettingen kommt nach eingehender Beratung zu dem Ergebnis, dass die in der Vereinbarung dargelegten Gründe des Gemeinwohls die vorgebrachten Bedenken von Frau Juliane Klünter und Herrn Paul Müller überwiegen.

 

Des Weiteren beschließt der Ortsgemeinderat die als Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Hillesheim und der Ortsgemeinde Oberbettingen über die Folgen einer freiwilligen Gebietsänderung nach § 11 Abs. 6 GemO und beauftragt den Ortsbürgermeister diese zu unterzeichnen sowie den Antrag auf Gebietsänderung bei der Kreisverwaltung gemeinsam mit der Stadt Hillesheim einzureichen.

 

§ 9 – Zustimmung Umleitungsstrecke Schwerlastverkehr

Die Stadt Hillesheim beschäftigt sich bereits seit mehreren Jahren um eine Reduzierung des Schwerlastverkehrs im Stadtgebiet. Im Rahmen dieser Überlegungen spielt die Verbindung der L 10 / K 47 ebenfalls eine Rolle. Sofern die Stadt zu dem Ergebnis kommen sollte, dass eine Umleitung des Schwerlastverkehrs zur Entlastung des Stadtgebietes über diese Straßen erfolgen soll, stimmt die Ortsgemeinde dieser Maßnahme mit dieser Vereinbarung zu.

 

Die Ortsgemeinde diskutierte intensiv über diesen Punkt und behält sich vor, Maßnahmen zur Sicherung des Fußgängerverkehrs zu fordern.

 

Des Weiteren beauftragt der Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister die Vereinbarung zu unterzeichnen sowie den Antrag auf Gebietsänderung bei der Kreisverwaltung gemeinsam mit der Stadt Hillesheim einzureichen.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 23.03.2022 wurde die freiwillige Gebietsänderung zwischen der Stadt Hillesheim und der Ortsgemeinde Oberbettingen im Grundsatz beraten und der Verwaltung ein Auftrag erteilt, in enger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht eine Vereinbarung vorzubereiten.

 

Die Verbandsgemeinde hat sich mit der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel abgestimmt und den Entwurf einer Vereinbarung zwischen der Stadt Hillesheim und der Ortsgemeinde Oberbettingen über die Folgen der freiwilligen Gebietsänderung nach § 11 Abs. 6 GemO erstellt. Dieser Entwurf ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Kommunalaufsicht hat in diesem Gespräch signalisiert, dass sie diese Gebietsänderung begrüßen und dieser positiv gegenüberstehen. Im Rahmen der Sitzung erläuterte die Verwaltung die einzelnen Regelungen.

 

Die Ortsgemeinde Oberbettingen hat vor den Sommerferien gemeinsam mit Stadtbürgermeisterin Braun die Anlieger zu einer Versammlung im Bürgerhaus Oberbettingen eingeladen. Grds. wird dieses Vorhaben weiterhin begrüßt, wobei der Anlieger Paul Müller Bedenken geltend machte. Diese zielten hauptsächlich auf historische Unterscheidungen, auf ein aus seiner Sicht nicht notwendigen Aufwand für ihn durch Änderungen der Adressen und beitragsrechtliche Bedenken ab. Gleichen Vortrag hat auch Frau Juliane Klünter per Mail und in einem persönlichen Gespräch mit Stadtbürgermeister Braun und Fachbereichsleiter Fasen vorgebracht. Sie hat des Weiteren Widerspruch gegen die geplante Gebietsänderung eingelegt. Die Verwaltung wird diesen als nicht zulässig zurückweisen und auf die anstehende Entscheidung des Kreises verweisen.

 

Der Ortsgemeinderat Oberbettingen hat im Rahmen seiner Entscheidung zur freiwilligen Gebietsänderung über die vorgebrachten Bedenken zu beraten. Aus Sicht der Verwaltung überwiegen die Gründe für diese Gebietsänderung den geltend gemachten Bedenken deutlich und schlägt dem Gemeinderat vor, diesen Bedenken nicht zu folgen.