Sitzung: 28.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 3
Vorlage: 1-4336/22/26-041
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen entstehen
durch den Abschluss eines Kaufvertrages für einzelne Grundstücke, welche nicht
als Straße gewidmet sind. Die entsprechenden Grunderwerbskosten werden im
Haushalt 2023 dargestellt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Oberbettingen
kommt nach eingehender Beratung zu dem Ergebnis, dass die in der Vereinbarung
dargelegten Gründe des Gemeinwohls die vorgebrachten Bedenken von Frau Juliane
Klünter und Herrn Paul Müller überwiegen.
Des Weiteren beschließt der
Ortsgemeinderat die als Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt
Hillesheim und der Ortsgemeinde Oberbettingen über die Folgen einer
freiwilligen Gebietsänderung nach § 11 Abs. 6 GemO und beauftragt den
Ortsbürgermeister diese zu unterzeichnen sowie den Antrag auf Gebietsänderung
bei der Kreisverwaltung gemeinsam mit der Stadt Hillesheim einzureichen.
§ 9
– Zustimmung Umleitungsstrecke Schwerlastverkehr
Die
Stadt Hillesheim beschäftigt sich bereits seit mehreren Jahren um eine
Reduzierung des Schwerlastverkehrs im Stadtgebiet. Im Rahmen dieser
Überlegungen spielt die Verbindung der L 10 / K 47 ebenfalls eine Rolle. Sofern
die Stadt zu dem Ergebnis kommen sollte, dass eine Umleitung des
Schwerlastverkehrs zur Entlastung des Stadtgebietes über diese Straßen erfolgen
soll, stimmt die Ortsgemeinde dieser Maßnahme mit dieser Vereinbarung zu.
Die
Ortsgemeinde diskutierte intensiv über diesen Punkt und behält sich vor,
Maßnahmen zur Sicherung des Fußgängerverkehrs zu fordern.
Des Weiteren beauftragt der
Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister die Vereinbarung zu unterzeichnen sowie
den Antrag auf Gebietsänderung bei der Kreisverwaltung gemeinsam mit der Stadt
Hillesheim einzureichen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Ortsgemeinderates am 23.03.2022 wurde die freiwillige Gebietsänderung zwischen
der Stadt Hillesheim und der Ortsgemeinde Oberbettingen im Grundsatz beraten
und der Verwaltung ein Auftrag erteilt, in enger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht
eine Vereinbarung vorzubereiten.
Die Verbandsgemeinde hat sich mit
der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel abgestimmt und den
Entwurf einer Vereinbarung zwischen der Stadt Hillesheim und der Ortsgemeinde
Oberbettingen über die Folgen der freiwilligen Gebietsänderung nach § 11 Abs. 6
GemO erstellt. Dieser Entwurf ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die
Kommunalaufsicht hat in diesem Gespräch signalisiert, dass sie diese
Gebietsänderung begrüßen und dieser positiv gegenüberstehen. Im Rahmen der
Sitzung erläuterte die Verwaltung die einzelnen Regelungen.
Die Ortsgemeinde Oberbettingen hat
vor den Sommerferien gemeinsam mit Stadtbürgermeisterin Braun die Anlieger zu
einer Versammlung im Bürgerhaus Oberbettingen eingeladen. Grds. wird dieses
Vorhaben weiterhin begrüßt, wobei der Anlieger Paul Müller Bedenken geltend
machte. Diese zielten hauptsächlich auf historische Unterscheidungen, auf ein
aus seiner Sicht nicht notwendigen Aufwand für ihn durch Änderungen der
Adressen und beitragsrechtliche Bedenken ab. Gleichen Vortrag hat auch Frau
Juliane Klünter per Mail und in einem persönlichen Gespräch mit
Stadtbürgermeister Braun und Fachbereichsleiter Fasen vorgebracht. Sie hat des
Weiteren Widerspruch gegen die geplante Gebietsänderung eingelegt. Die
Verwaltung wird diesen als nicht zulässig zurückweisen und auf die anstehende
Entscheidung des Kreises verweisen.
Der Ortsgemeinderat Oberbettingen
hat im Rahmen seiner Entscheidung zur freiwilligen Gebietsänderung über die
vorgebrachten Bedenken zu beraten. Aus Sicht der Verwaltung überwiegen die
Gründe für diese Gebietsänderung den geltend gemachten Bedenken deutlich und
schlägt dem Gemeinderat vor, diesen Bedenken nicht zu folgen.