Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, das Brennholz zum Preis von 57,00 € brutto / fm Langholz zu veräußern. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, auszuwerten, wenn ein Käufer eine Abnahme von mehr als 3 fm erwerben möchte.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.

 

Das Forstamt Hillesheim und die KHVO beschreiben die derzeitige Marktsituation wie folgt:

„Aufgrund der sich weiter verschärfenden Energie-Verknappung infolge des Ukraine-Krieges ist eine weiter steigende Nachfrage nach Brennholz zu erwarten.

Gleichzeitig steigt auch die Nachfrage der Holzwerkstoff- u. Verpackungsindustrie.

Wegen der hohen Nachfrage und der begrenzten Verfügbarkeit von Holz steigen die Energieholz-Preise in Orientierung an die Preisentwicklung anderer Energieträger deutlich.

Der Holzeinschlag ist durch die Vorgaben der Nachhaltigkeit in den Forsteinrichtungswerken und die die Standards der Waldzertifizierung begrenzt.

Sollte die Nachfrage nach Brennholz das mögliche Angebot übersteigen, so können die Möglichkeiten der Priorisierung (z. B. Vorrang der Ortsbevölkerung) sowie Kontingentierung (Maximalmenge je Haushalt) sinnvoll sein.

Landesforsten erachtet zurzeit eine Preissteigerung im Staatswald für Buchen-Brennholz um etwa 30 % in Anlehnung an die Preisentwicklung von holzbasierten Brennstoffen (Pellets) als sachgerecht.“

 

 

In der Ortsgemeinde Oberbettingen kann jeder Haushalt in der Einschlagssaison 2022/2023 die maximale Menge von bis zu 3,0 Festmeter Laub-Brennholz (Hartholz Buche, Eiche etc.) bestellen, am befahrbaren Waldweg gerückt.

Im Vorjahr wurde der Brennholzpreis auf 57,00 € brutto /fm Langholz festgesetzt.