Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, das
Brennholz zum Preis von 57,00 € brutto / fm Langholz zu veräußern. Es soll die
Möglichkeit geschaffen werden, auszuwerten, wenn ein Käufer eine Abnahme von mehr
als 3 fm erwerben möchte.
Sachverhalt:
Gemäß § 32
Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die
Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des
Brennholzpreises.
Das Forstamt
Hillesheim und die KHVO beschreiben die derzeitige Marktsituation wie folgt:
„Aufgrund der sich weiter verschärfenden Energie-Verknappung
infolge des Ukraine-Krieges ist eine weiter steigende Nachfrage nach Brennholz
zu erwarten.
Gleichzeitig steigt auch die Nachfrage der
Holzwerkstoff- u. Verpackungsindustrie.
Wegen der hohen Nachfrage und der begrenzten
Verfügbarkeit von Holz steigen die Energieholz-Preise in Orientierung an
die Preisentwicklung anderer Energieträger deutlich.
Der Holzeinschlag ist durch die Vorgaben der
Nachhaltigkeit in den Forsteinrichtungswerken und die die Standards der
Waldzertifizierung begrenzt.
Sollte die Nachfrage nach Brennholz das mögliche
Angebot übersteigen, so können die Möglichkeiten der Priorisierung (z.
B. Vorrang der Ortsbevölkerung) sowie Kontingentierung (Maximalmenge je
Haushalt) sinnvoll sein.
Landesforsten erachtet zurzeit eine Preissteigerung
im Staatswald für Buchen-Brennholz um etwa 30 % in Anlehnung an die
Preisentwicklung von holzbasierten Brennstoffen (Pellets) als sachgerecht.“
In der Ortsgemeinde Oberbettingen kann jeder
Haushalt in der Einschlagssaison 2022/2023 die maximale Menge von bis zu 3,0 Festmeter
Laub-Brennholz (Hartholz Buche, Eiche etc.) bestellen, am befahrbaren Waldweg
gerückt.
Im Vorjahr wurde der Brennholzpreis auf 57,00 €
brutto /fm Langholz festgesetzt.