Beschluss: keine Abstimmung

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausführungen von Ortsbürgermeister Simons zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Im Nachgang zu dem Feuerwerk anlässlich einer Hochzeit am 02.07.2022 wurde dem Ortsbürgermeister eine Beschwerde zugetragen, dass es durch die Feuerwerkskörper zu einer Beschädigung auf einem Privatgrundstück gekommen sein soll.

 

Die Durchführung eines Kleinfeuerwerks, abweichend vom generellen Abbrennverbot, kann von der Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständiger Genehmigungsbehörde ausnahmsweise auf Antrag zugelassen werden. Ortsgemeinde und Verbandsgemeindeverwaltung werden vor der Entscheidung durch die Kreisverwaltung zu jedem Antrag um Stellungnahme gebeten.

 

Vorschlag des Herrn Ortsbürgermeister Josef Simons ist, an die Kreisverwaltung Vulkaneifel und der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein mit der Bitte heranzutreten, eine generelle Bedenklichkeit/Ablehnung der Ortsgemeinde gegenüber privaten Feuerwerken zu berücksichtigen.

 

Ortsbürgermeister Josef Simons wird ein entsprechendes Schreiben an die Kreisverwaltung mit der Verbandsgemeinde vorbereiten.

 

Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausführungen von Ortsbürgermeister Simons zur Kenntnis.