Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt die
Ausführungen von Ortsbürgermeister Simons zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Nachgang zu dem Feuerwerk anlässlich einer Hochzeit am
02.07.2022 wurde dem Ortsbürgermeister eine Beschwerde zugetragen, dass es
durch die Feuerwerkskörper zu einer Beschädigung auf einem Privatgrundstück
gekommen sein soll.
Die Durchführung eines Kleinfeuerwerks, abweichend vom
generellen Abbrennverbot, kann von der Kreisverwaltung Vulkaneifel als
zuständiger Genehmigungsbehörde ausnahmsweise auf Antrag zugelassen werden.
Ortsgemeinde und Verbandsgemeindeverwaltung werden vor der Entscheidung durch
die Kreisverwaltung zu jedem Antrag um Stellungnahme gebeten.
Vorschlag des Herrn Ortsbürgermeister Josef Simons ist,
an die Kreisverwaltung Vulkaneifel und der Verbandsgemeindeverwaltung
Gerolstein mit der Bitte heranzutreten, eine generelle Bedenklichkeit/Ablehnung
der Ortsgemeinde gegenüber privaten Feuerwerken zu berücksichtigen.
Ortsbürgermeister
Josef Simons wird ein entsprechendes Schreiben an die Kreisverwaltung mit der Verbandsgemeinde
vorbereiten.
Der Ortsgemeinderat nimmt die
Ausführungen von Ortsbürgermeister Simons zur Kenntnis.