Sitzung: 19.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1-4271/22/22-268
Beschluss:
Nach
Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, das Brennholz zu folgenden Konditionen
zu veräußern:
Je fm
Langholz zum Preis von brutto: 71,50 €, mit folgender Priorisierung: Die
Veräußerung erfolgt zuerst an die Ortsbevölkerung für deren Eigenbedarf. Sollte
dann noch Holz vorhanden sein, kann dies auf dem freien Markt verkauft werden.
Sachverhalt:
Gemäß § 32
Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die
Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des
Brennholzpreises.
Seitens des
Forstamtes und der KHVO wurde am 7. Juli 2022 zur aktuellen Marktlage folgendes
mitgeteilt:
„Aufgrund der sich weiter verschärfenden Energie-Verknappung
infolge des Ukraine-Krieges ist eine weiter steigende Nachfrage nach Brennholz
zu erwarten.
Gleichzeitig steigt auch die Nachfrage der
Holzwerkstoff- u. Verpackungsindustrie.
Wegen der hohen Nachfrage und der begrenzten
Verfügbarkeit von Holz steigen die Energieholz-Preise in Orientierung an
die Preisentwicklung anderer Energieträger deutlich.
Der Holzeinschlag ist durch die Vorgaben der
Nachhaltigkeit in den Forsteinrichtungswerken und die die Standards der
Waldzertifizierung begrenzt.
Sollte die Nachfrage nach Brennholz das mögliche
Angebot übersteigen, so können die Möglichkeiten der Priorisierung (z.
B. Vorrang der Ortsbevölkerung) sowie Kontigentierung (Maximalmenge je
Haushalt) sinnvoll sein.
Landesforsten erachtet zurzeit eine Preissteigerung
im Staatswald für Buchen-Brennholz um etwa 30 % in Anlehnung an die
Preisentwicklung von holzbasierten Brennstoffen (Pellets) als sachgerecht.“
Im
Vorjahr wurde der Brennholzpreis auf 55,00 € brutto / fm Langholz festgelegt.