Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, das Brennholz zu folgenden Konditionen zu veräußern:

 

Je fm Langholz zum Preis von brutto: 71,50 €, mit folgender Priorisierung: Die Veräußerung erfolgt zuerst an die Ortsbevölkerung für deren Eigenbedarf. Sollte dann noch Holz vorhanden sein, kann dies auf dem freien Markt verkauft werden.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.

 

Seitens des Forstamtes und der KHVO wurde am 7. Juli 2022 zur aktuellen Marktlage folgendes mitgeteilt:

„Aufgrund der sich weiter verschärfenden Energie-Verknappung infolge des Ukraine-Krieges ist eine weiter steigende Nachfrage nach Brennholz zu erwarten.

Gleichzeitig steigt auch die Nachfrage der Holzwerkstoff- u. Verpackungsindustrie.

Wegen der hohen Nachfrage und der begrenzten Verfügbarkeit von Holz steigen die Energieholz-Preise in Orientierung an die Preisentwicklung anderer Energieträger deutlich.

Der Holzeinschlag ist durch die Vorgaben der Nachhaltigkeit in den Forsteinrichtungswerken und die die Standards der Waldzertifizierung begrenzt.

Sollte die Nachfrage nach Brennholz das mögliche Angebot übersteigen, so können die Möglichkeiten der Priorisierung (z. B. Vorrang der Ortsbevölkerung) sowie Kontigentierung (Maximalmenge je Haushalt) sinnvoll sein.

Landesforsten erachtet zurzeit eine Preissteigerung im Staatswald für Buchen-Brennholz um etwa 30 % in Anlehnung an die Preisentwicklung von holzbasierten Brennstoffen (Pellets) als sachgerecht.“

 

Im Vorjahr wurde der Brennholzpreis auf 55,00 € brutto / fm Langholz festgelegt.