Sachverhalt:
Nach
Inkrafttreten des Gesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Obere
Kyll, Hillesheim und Gerolstein zum 01.01.2019 werden die vorgenannten
bisherigen Werke als nunmehr ein gemeinsames Verbandsgemeindewerk Gerolstein ebenfalls
in der Rechtsform als Eigenbetrieb geführt. Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 dieses
Gesetzes muss spätestens ab dem 01. Januar 2029 einheitliches Ortsrecht der
Verbandsgemeinde für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung gelten.
Das bestehende Ortsrecht gilt in den bisherigen Gebieten übergangsweise fort.
Für
den Eigenbetrieb sollte angestrebt werden, das neue Ortsrecht der
Verbandsgemeinde Gerolstein möglichst zeitig in einheitlicher Form einzuführen,
da es unter anderem den Vollzug in der Praxis erheblich erleichtert. Nachdem
das Satzungsrecht für den Betriebszweig Wasserversorgung bis auf die Tarife
bereits vereinheitlicht und die Allgemeine Entwässerungssatzung bereits zum
01.01.2020 in Kraft getreten ist, verbleibt nur mehr noch zuletzt die Entgeltssatzung
Abwasserbeseitigung, um das einheitliche Satzungsrecht für den Eigenbetrieb
abzuschließen.
Im
Werkausschuss soll zunächst eine grundsätzliche Diskussion über die künftige
Vorgehensweise erfolgen.
Um
Wiederholungen zu vermeiden, bitten wir die Gründe / Berechnungen / Vergleiche
der beigefügten Präsentation (2022-09-01 Präsentation) zu entnehmen.
Hinsichtlich der Kostenentwicklung siehe weiterhin TOP. 9.2. „Information über
die künftige Klärschlammverwertung“.
Eine
Kalkulation der neuen Entgelte wird mit der Beratung zum Wirtschaftsplan für
das Jahr 2023 vorgelegt.