Sachverhalt:

 

Nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Obere Kyll, Hillesheim und Gerolstein zum 01.01.2019 werden die vorgenannten bisherigen Werke als nunmehr ein gemeinsames Verbandsgemeindewerk Gerolstein ebenfalls in der Rechtsform als Eigenbetrieb geführt. Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes muss spätestens ab dem 01. Januar 2029 einheitliches Ortsrecht der Verbandsgemeinde für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung gelten. Das bestehende Ortsrecht gilt in den bisherigen Gebieten übergangsweise fort.

 

Für den Eigenbetrieb sollte angestrebt werden, das neue Ortsrecht der Verbandsgemeinde Gerolstein möglichst zeitig in einheitlicher Form einzuführen, da es unter anderem den Vollzug in der Praxis erheblich erleichtert. Nachdem das Satzungsrecht für den Betriebszweig Wasserversorgung bis auf die Tarife bereits vereinheitlicht und die Allgemeine Entwässerungssatzung bereits zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist, verbleibt nur mehr noch zuletzt die Entgeltssatzung Abwasserbeseitigung, um das einheitliche Satzungsrecht für den Eigenbetrieb abzuschließen.

 

Im Werkausschuss soll zunächst eine grundsätzliche Diskussion über die künftige Vorgehensweise erfolgen.

 

Um Wiederholungen zu vermeiden, bitten wir die Gründe / Berechnungen / Vergleiche der beigefügten Präsentation (2022-09-01 Präsentation) zu entnehmen. Hinsichtlich der Kostenentwicklung siehe weiterhin TOP. 9.2. „Information über die künftige Klärschlammverwertung“.

 

Eine Kalkulation der neuen Entgelte wird mit der Beratung zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 vorgelegt.