Sitzung: 15.09.2022 Werkausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 2
Vorlage: 4-0440/22/01-978
Beschluss:
Die
Werkleitung wird ermächtigt, den Verkauf der o.g. Maschinen, ausgenommen den
Tieflader, an den jeweils meistbietenden Interessenten durchzuführen. Für den
Verkauf (auch einzelner Maschinen) muss mindestens der vom TÜV ermittelte Wert erzielt
werden.
Sachverhalt:
Es wird
Bezug genommen auf die Sitzung des Werkausschusses vom 20.08.2020 (Tagesordnungspunkt
12, Vorlage Nr. 4-0313/20/01-355):
„Der Werkausschuss nimmt die vorstehenden
Ausführungen zur Kenntnis. Mittelfristig sollen der negative
Finanzmittelbestand bis zur Höhe der Restbuchwerte zurückgeführt und die Mitarbeiter
sowie die Ausstattung in die Betriebszweige Wasser und Abwasser überführt
werden. Die künftige Betriebsführung hinsichtlich Neuanschaffungen, etc.
ist unter diesem Aspekt auszurichten.“
Zwischenzeitlich
sind die drei Mitarbeiter des ehemaligen Bauhofes in den Betriebszweig
Abwasserbeseitigung integriert worden. Mit der Integration wurden drei
ehemalige Mitarbeiter ersetzt. Im Abwasserbereich gehen Sie insbesondere
handwerklichen Tätigkeiten im Rahmen des Betriebs und der Instandhaltung der
Kläranlagen, Pumpwerke, etc. sowie labortechnischen Arbeiten nach.
Für die
Maschinen des ehemaligen Bauhofes liegt aus den o.g. Gründen somit keine
Verwendung mehr vor, zudem werden anfallende Erd- und Asphaltarbeiten
inzwischen zuverlässig durch einen Vertragsunternehmer ausgeführt.
Herr Schell
fragt nach, welcher Satz für die Bereitschaft des Vertragsunternehmers bezahlt
werden muss. Er und Herr Simon zweifeln an, dass die Arbeit mit Fremdfirmen,
auch in der Zukunft, ausreichend gesichert ist, und schlagen vor, einen Teil
des Fuhrparks zu behalten, um unabhängig zu bleiben. Der Werkleiter
unterbreitete daraufhin den Vorschlag, zu prüfen, ob die Anschaffung eines
kleineren Baggers mit entsprechendem Tieflader unter Nutzung des vorhandenen
Pritschenwagens (5 to) wirtschaftlich ist.
Der
Maschinenpark wurde am 22.04.2022 durch den TÜV Rheinland Schaden- und
Wertgutachten GmbH aus Trier begutachtet. Ziel ist es, eine Wertermittlung von
unabhängiger Stelle durchzuführen, damit die Maschinen nicht unter Wert an den
Meistbietenden verkauft werden. Der Gesamtwert des Maschinenparks wurde mit
151.300 € brutto ermittelt.
Aus dem
Bestand des ehemaligen Bauhofes der Oberen Kyll sollen folgende Baumaschinen
und Fahrzeuge verkauft werden:
B e s c h r e i b u n g |
Wertgutachten TÜV [brutto] |
|
|
Bagger mit Schaufeln und Stemmhammer Hersteller: Zeppelin |
15.000,00
€ |
|
LKW mit Kran Hersteller: MAN und Palfinger |
110.500,00
€ |
|
Tieflader Hersteller: Müller-Mitteltal |
14.000,00
€ |
|
Asphaltbox Hersteller: Engl Maschinen |
3.500,00
€ |
|
Asphaltwalze Hersteller: Wacker |
8.300,00
€ |
Gesamt: |
151.300,00 € |
Im
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein soll der Verkauf in Kürze
veröffentlicht werden. Das Einstiegsgebot ist der ermittelte Wert des
jeweiligen Gutachtens, es kann auf einzelne Positionen sowie auf alles im
Gesamtpaket geboten werden. Ein Verkauf erfolgt allerdings nach Losen, mithin
an den Meistbietenden der jeweiligen Maschine.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen fließen in den Erfolgsplan bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung 2022 im Bereich Abwasser.
Zur
Info: Der Bauhof
Obere Kyll war dem Bereich Abwasser zugeordnet. Derzeit beträgt der
Restbuchwert der Maschinen mit Stand 30.09.2022 = 85.087,21 €.
Darüberhinausgehende Erlöse verbessern das Jahresergebnis beim Betriebszweig
Abwasser.