Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Die Werkleitung wird ermächtigt, den Verkauf der o.g. Maschinen, ausgenommen den Tieflader, an den jeweils meistbietenden Interessenten durchzuführen. Für den Verkauf (auch einzelner Maschinen) muss mindestens der vom TÜV ermittelte Wert erzielt werden.


Sachverhalt:

 

Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Werkausschusses vom 20.08.2020 (Tagesordnungspunkt 12, Vorlage Nr. 4-0313/20/01-355):

 

„Der Werkausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis. Mittelfristig sollen der negative Finanzmittelbestand bis zur Höhe der Restbuchwerte zurückgeführt und die Mitarbeiter sowie die Ausstattung in die Betriebszweige Wasser und Abwasser überführt werden. Die künftige Betriebsführung hinsichtlich Neuanschaffungen, etc. ist unter diesem Aspekt auszurichten.“

 

Zwischenzeitlich sind die drei Mitarbeiter des ehemaligen Bauhofes in den Betriebszweig Abwasserbeseitigung integriert worden. Mit der Integration wurden drei ehemalige Mitarbeiter ersetzt. Im Abwasserbereich gehen Sie insbesondere handwerklichen Tätigkeiten im Rahmen des Betriebs und der Instandhaltung der Kläranlagen, Pumpwerke, etc. sowie labortechnischen Arbeiten nach.

 

Für die Maschinen des ehemaligen Bauhofes liegt aus den o.g. Gründen somit keine Verwendung mehr vor, zudem werden anfallende Erd- und Asphaltarbeiten inzwischen zuverlässig durch einen Vertragsunternehmer ausgeführt.

 

Herr Schell fragt nach, welcher Satz für die Bereitschaft des Vertragsunternehmers bezahlt werden muss. Er und Herr Simon zweifeln an, dass die Arbeit mit Fremdfirmen, auch in der Zukunft, ausreichend gesichert ist, und schlagen vor, einen Teil des Fuhrparks zu behalten, um unabhängig zu bleiben. Der Werkleiter unterbreitete daraufhin den Vorschlag, zu prüfen, ob die Anschaffung eines kleineren Baggers mit entsprechendem Tieflader unter Nutzung des vorhandenen Pritschenwagens (5 to) wirtschaftlich ist.

 

Der Maschinenpark wurde am 22.04.2022 durch den TÜV Rheinland Schaden- und Wertgutachten GmbH aus Trier begutachtet. Ziel ist es, eine Wertermittlung von unabhängiger Stelle durchzuführen, damit die Maschinen nicht unter Wert an den Meistbietenden verkauft werden. Der Gesamtwert des Maschinenparks wurde mit 151.300 € brutto ermittelt.

 

Aus dem Bestand des ehemaligen Bauhofes der Oberen Kyll sollen folgende Baumaschinen und Fahrzeuge verkauft werden:

 

B e s c h r e i b u n g

Wertgutachten TÜV [brutto]

Bagger mit Schaufeln und Stemmhammer

Hersteller: Zeppelin

15.000,00 €

LKW mit Kran

Hersteller: MAN und Palfinger

110.500,00 €

Tieflader

Hersteller: Müller-Mitteltal

14.000,00 €

Asphaltbox

Hersteller: Engl Maschinen

3.500,00 €

Asphaltwalze

Hersteller: Wacker

8.300,00 €

Gesamt:

151.300,00 €

 

Im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein soll der Verkauf in Kürze veröffentlicht werden. Das Einstiegsgebot ist der ermittelte Wert des jeweiligen Gutachtens, es kann auf einzelne Positionen sowie auf alles im Gesamtpaket geboten werden. Ein Verkauf erfolgt allerdings nach Losen, mithin an den Meistbietenden der jeweiligen Maschine.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen fließen in den Erfolgsplan bzw. Gewinn- und Verlustrechnung 2022 im Bereich Abwasser.

 

Zur Info: Der Bauhof Obere Kyll war dem Bereich Abwasser zugeordnet. Derzeit beträgt der Restbuchwert der Maschinen mit Stand 30.09.2022 = 85.087,21 €. Darüberhinausgehende Erlöse verbessern das Jahresergebnis beim Betriebszweig Abwasser.