Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschluss:

 

Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag für die Lieferung der Wasserzähler für die Jahre 2023 – 2025 an die Firma Ernst Heitland GmbH & Co. KG, Solingen zum Angebotspreis von 108.732,00 € netto (129.391,08 € brutto) zu vergeben.


Sachverhalt:

 

Wasserzähler sind Messgeräte, welche die durchgeflossene Wassermenge an die Verbraucher zählt und festhält. Die Zähleranzeige bildet somit die Grundlage für die Berechnung der Wasserlieferung.

 

Der Einbau und Austausch von Wasserzählern unterliegt in Deutschland den gesetzlichen Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes (MessEG). Nach dem Einbau der Messeinrichtung ist das Wasserversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, die vorhandenen Wasserzähler in bestimmten Abständen durch neu geeichte Zähler auszutauschen. Nach den Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes müssen die Wasserzähler turnusmäßig alle sechs Jahre ausgetauscht werden.

 

Für die Jahre 2023, 2024 und 2025 wird der Austausch von insgesamt 6.800 Wasserzählern erforderlich. Ausgeschrieben wurde die Lieferung von Hauswasserzählern mit einer Durchflussmenge von 4,0 – 16 m³/h sowie Großwasserzählern von 25 – 100 m³ /h. Die Wasserzähler können universell (waagerecht und senkrecht) eingebaut werden. Diese Zähler werden zudem seit Jahrzehnten in der Verbandsgemeinde eingesetzt.

 

Die Ausschreibung wurde am 15.08.2022 im Internet unter der Deutschen eVergabe veröffentlicht. Der Submissionstermin fand am 31.08.2022 mit nachfolgendem Ergebnis statt:

 

Ernst Heitland GmbH & Co. KG, Solingen                                                108.732,00 € netto (129.391,08 € brutto)
Bieter 2                                                                                                 124.466,00 € netto (148.114,54 € brutto)
Bieter 3                                                                                                 128.198,10 € netto (152.555,74 € brutto)

 

Der Angebotspreis beinhaltet neben der Lieferung der Wasserzähler auch die Prüfungskosten beim Eichamt (Konformitätsentgelt) sowie die Rücknahme der Altzähler. Der Austausch der Wasserzähler erfolgt in Eigenleistung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es handelt es sich hierbei um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die unter der Investitionsnummer „80-0000-15 Messeinrichtungen“ mit ihrem jährlichen Anteil veranschlagt werden.