Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Neroth nimmt die
Hinweise der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den im Flurkartenauszug
grün markierten Bereich der Wegefläche als Erschließungsanlage im Sinne der
Erschließungsbeitragssatzung erstmalig herzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
Honorarangebote für die Straßenplanung anzufordern. Die erforderlichen
Haushaltsmittel werden im Haushalt 2023 zur Verfügung gestellt. Der
Ortsbürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit den Beigeordneten den Auftrag
auf das wirtschaftlichste Ingenieurbüro zu erteilen.
Alternativ soll der FB 2, Herr
Langens, mit Herrn Pietsch vom Ingenieurbüro Stra-tec GmbH Wittlich, erörtern,
ob man diese Baumaßnahme mit der Erschließung Baugebiet „In der Hohrheck“ aus
Kostengründung zusammenschließt. Somit könnte eine zweite Ausschreibung
vermieden werden.
Sachverhalt:
Der Mühlenweg in Neroth, Flur 16,
Flurstück-Nr. 202/1 ist bisher nur im unteren Bereich ab der Einmündung in die
Layenstraße bis einschließlich Flurstück 62/1 bzw. einschl. 36/3 erstmalig
hergestellt. Der restliche Teil der Wegefläche bis zum Grundstück Mühlenweg 4
ist bisher nicht als Erschließungsanlage hergestellt.
Der Ortsgemeinderat beabsichtigt
daher, den nördlichen Teil des Mühlenweges als Erschließungsanlage erstmalig im
Sinne der Erschließungsbeitragssatzung erstmalig herzustellen.
Durhc die Herstellung als
Erschließungsanlage werden die unmittelbar anliegenden baulich genutzten bzw.
baulich nutzbaren Grundstücke zu Erschließungsbeiträgen herangezogen.