Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Neroth nimmt die Hinweise der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den im Flurkartenauszug grün markierten Bereich der Wegefläche als Erschließungsanlage im Sinne der Erschließungsbeitragssatzung erstmalig herzustellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Honorarangebote für die Straßenplanung anzufordern. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2023 zur Verfügung gestellt. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit den Beigeordneten den Auftrag auf das wirtschaftlichste Ingenieurbüro zu erteilen.

 

Alternativ soll der FB 2, Herr Langens, mit Herrn Pietsch vom Ingenieurbüro Stra-tec GmbH Wittlich, erörtern, ob man diese Baumaßnahme mit der Erschließung Baugebiet „In der Hohrheck“ aus Kostengründung zusammenschließt. Somit könnte eine zweite Ausschreibung vermieden werden.


Sachverhalt:

 

Der Mühlenweg in Neroth, Flur 16, Flurstück-Nr. 202/1 ist bisher nur im unteren Bereich ab der Einmündung in die Layenstraße bis einschließlich Flurstück 62/1 bzw. einschl. 36/3 erstmalig hergestellt. Der restliche Teil der Wegefläche bis zum Grundstück Mühlenweg 4 ist bisher nicht als Erschließungsanlage hergestellt.

 

          Ein Bild, das Karte enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Der Ortsgemeinderat beabsichtigt daher, den nördlichen Teil des Mühlenweges als Erschließungsanlage erstmalig im Sinne der Erschließungsbeitragssatzung erstmalig herzustellen.

 

Durhc die Herstellung als Erschließungsanlage werden die unmittelbar anliegenden baulich genutzten bzw. baulich nutzbaren Grundstücke zu Erschließungsbeiträgen herangezogen.