Sitzung: 14.09.2022 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1
Vorlage: 1-4335/22/15-336
Beschluss:
Der Stadtrat Hillesheim kommt nach
eingehender Beratung zu dem Ergebnis, dass die in der Vereinbarung dargelegten
Gründe des Gemeinwohls, die vorgebrachten Bedenken von Frau Juliane Klünter und
Herrn Paul Müller überwiegen.
Des Weiteren beschließt der Stadtrat
die als Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Hillesheim und der
Ortsgemeinde Oberbettingen über die Folgen einer freiwilligen Gebietsänderung
nach § 11 Abs. 6 GemO mit einer Ergänzung:
Der folgende
§ 9 soll ergänzt werden und der bisherige § 9 wird nun § 10:
§ 9 –
Zustimmung Umleitungsstrecke Schwerlastverkehr
Die Stadt Hillesheim beschäftigt sich
bereits seit mehreren Jahren einer Reduzierung des Schwerlastverkehrs im
Stadtgebiet. Im Rahmen dieser Überlegungen spielt die Verbindung der L 10 / K
47 ebenfalls eine Rolle. Sofern die Stadt zu dem Ergebnis kommen sollte, dass
eine Umleitung des Schwerlastverkehrs zur Entlastung des Stadtgebietes über
diese Straßen erfolgen soll, stimmt die Ortsgemeinde dieser Maßnahme mit dieser
Vereinbarung zu.
Des Weiteren beauftragt der Stadtrat
die Stadtbürgermeisterin diese Vereinbarung zu unterzeichnen sowie den Antrag
auf Gebietsänderung bei der Kreisverwaltung gemeinsam mit der Ortsgemeinde
Oberbettingen einzureichen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Stadtrates am
23.03.2022 wurde die freiwillige Gebietsänderung zwischen der Stadt Hillesheim
und der Ortsgemeinde Oberbettingen im Grundsatz beraten und der Verwaltung ein
Auftrag erteilt, in enger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht eine Vereinbarung
vorzubereiten.
Die Verbandsgemeinde hat sich mit
der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel abgestimmt und den
Entwurf einer Vereinbarung zwischen der Stadt Hillesheim und der Ortsgemeinde
Oberbettingen über die Folgen der freiwilligen Gebietsänderung nach § 11 Abs. 6
GemO erstellt. Dieser Entwurf ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die
Kommunalaufsicht hat in diesem Gespräch signalisiert, dass sie diese
Gebietsänderung begrüßen und dieser positiv gegenüberstehen. Im Rahmen der
Sitzung erläuterte die Verwaltung die einzelnen Regelungen.
Die Ortsgemeinde Oberbettingen hat
vor den Sommerferien gemeinsam mit Stadtbürgermeisterin Braun die Anlieger zu
einer Versammlung im Bürgerhaus Oberbettingen eingeladen. Grds. wird dieses
Vorhaben weiterhin begrüßt, wobei der Anlieger Paul Müller Bedenken geltend
machte. Diese zielten hauptsächlich auf historische Unterscheidungen, auf ein
aus seiner Sicht nicht notwendigen Aufwand für ihn durch Änderungen der
Adressen und beitragsrechtliche Bedenken ab. Gleichen Vortrag hat auch Frau
Juliane Klünter per Mail und in einem persönlichen Gespräch mit
Stadtbürgermeister Braun und Fachbereichsleiter Arno Fasen vorgebracht. Sie hat
des Weiteren Widerspruch gegen die geplante Gebietsänderung eingelegt. Die
Verwaltung wird diesen als nicht zulässig zurückweisen und auf die anstehende
Entscheidung des Kreises verweisen.
Der Stadtrat Hillesheim hat im
Rahmen seiner Entscheidung zur freiwilligen Gebietsänderung über die
vorgebrachten Bedenken zu beraten. Aus Sicht der Verwaltung überwiegen die
Gründe für diese Gebietsänderung den geltend gemachten Bedenken deutlich und
schlägt dem Gemeinderat vor, diesen Bedenken nicht zu folgen.
Die betroffenen Bürgerinnen und
Bürger müssen sich ummelden. Die Erstellung der neuen Personalausweise stehen
kostenfrei zur Verfügung.