Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Stadtrat Hillesheim kommt nach eingehender Beratung zu dem Ergebnis, dass die in der Vereinbarung dargelegten Gründe des Gemeinwohls, die vorgebrachten Bedenken von Frau Juliane Klünter und Herrn Paul Müller überwiegen.

 

Des Weiteren beschließt der Stadtrat die als Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Hillesheim und der Ortsgemeinde Oberbettingen über die Folgen einer freiwilligen Gebietsänderung nach § 11 Abs. 6 GemO mit einer Ergänzung:

Der folgende § 9 soll ergänzt werden und der bisherige § 9 wird nun § 10:

§ 9 – Zustimmung Umleitungsstrecke Schwerlastverkehr

Die Stadt Hillesheim beschäftigt sich bereits seit mehreren Jahren einer Reduzierung des Schwerlastverkehrs im Stadtgebiet. Im Rahmen dieser Überlegungen spielt die Verbindung der L 10 / K 47 ebenfalls eine Rolle. Sofern die Stadt zu dem Ergebnis kommen sollte, dass eine Umleitung des Schwerlastverkehrs zur Entlastung des Stadtgebietes über diese Straßen erfolgen soll, stimmt die Ortsgemeinde dieser Maßnahme mit dieser Vereinbarung zu.

 

Des Weiteren beauftragt der Stadtrat die Stadtbürgermeisterin diese Vereinbarung zu unterzeichnen sowie den Antrag auf Gebietsänderung bei der Kreisverwaltung gemeinsam mit der Ortsgemeinde Oberbettingen einzureichen.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Stadtrates am 23.03.2022 wurde die freiwillige Gebietsänderung zwischen der Stadt Hillesheim und der Ortsgemeinde Oberbettingen im Grundsatz beraten und der Verwaltung ein Auftrag erteilt, in enger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht eine Vereinbarung vorzubereiten.

 

Die Verbandsgemeinde hat sich mit der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel abgestimmt und den Entwurf einer Vereinbarung zwischen der Stadt Hillesheim und der Ortsgemeinde Oberbettingen über die Folgen der freiwilligen Gebietsänderung nach § 11 Abs. 6 GemO erstellt. Dieser Entwurf ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Kommunalaufsicht hat in diesem Gespräch signalisiert, dass sie diese Gebietsänderung begrüßen und dieser positiv gegenüberstehen. Im Rahmen der Sitzung erläuterte die Verwaltung die einzelnen Regelungen.

 

Die Ortsgemeinde Oberbettingen hat vor den Sommerferien gemeinsam mit Stadtbürgermeisterin Braun die Anlieger zu einer Versammlung im Bürgerhaus Oberbettingen eingeladen. Grds. wird dieses Vorhaben weiterhin begrüßt, wobei der Anlieger Paul Müller Bedenken geltend machte. Diese zielten hauptsächlich auf historische Unterscheidungen, auf ein aus seiner Sicht nicht notwendigen Aufwand für ihn durch Änderungen der Adressen und beitragsrechtliche Bedenken ab. Gleichen Vortrag hat auch Frau Juliane Klünter per Mail und in einem persönlichen Gespräch mit Stadtbürgermeister Braun und Fachbereichsleiter Arno Fasen vorgebracht. Sie hat des Weiteren Widerspruch gegen die geplante Gebietsänderung eingelegt. Die Verwaltung wird diesen als nicht zulässig zurückweisen und auf die anstehende Entscheidung des Kreises verweisen.

 

Der Stadtrat Hillesheim hat im Rahmen seiner Entscheidung zur freiwilligen Gebietsänderung über die vorgebrachten Bedenken zu beraten. Aus Sicht der Verwaltung überwiegen die Gründe für diese Gebietsänderung den geltend gemachten Bedenken deutlich und schlägt dem Gemeinderat vor, diesen Bedenken nicht zu folgen.

 

Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssen sich ummelden. Die Erstellung der neuen Personalausweise stehen kostenfrei zur Verfügung.