Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, das Brennholz zu den folgenden Konditionen zu veräußern:

 

1)      Brennholz am Weg: (lang / kurz) 5 Fm oder 10 Fm zu 60 € Brutto je Festmeter; die Brennholzlose können Anteile einer anderen Laubholzart enthalten (vornehmlich Eiche). Es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung reiner Buchenlose.

 

2)      Unaufgearbeitete Bäume und Fichten- Käferholz:

 

Reine Interessenbekundung - (wird nur bei Anfall, unterjährig bereitgestellt), Im Raummaß geschätzt, je nach Qualität und Lage zum Preis von 10-30 € / Rm. Die hauptsächliche Brennholzversorgung muss über das Stammholz erfolgen.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.

 

Die Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern hat für den Forstbetrieb als Besteuerungsart die Pauschalbesteuerung gewählt. Diese Art der Besteuerung hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung der Brennholzpreise.

 

Das Forstamt Gerolstein beschreibt die derzeitige Marktsituation wie folgt:

 

Aufgrund der sich weiter verschärfenden Energie-Verknappung infolge des Ukraine-Krieges ist eine weiter steigende Nachfrage nach Brennholz zu erwarten.

Gleichzeitig steigt auch die Nachfrage der Holzwerkstoff- u. Verpackungsindustrie.

Wegen der hohen Nachfrage und der begrenzten Verfügbarkeit von Holz steigen die Energieholz-Preise in Orientierung an die Preisentwicklung anderer Energieträger deutlich.

Der Holzeinschlag ist durch die Vorgaben der Nachhaltigkeit in den Forsteinrichtungswerken und die die Standards der Waldzertifizierung begrenzt.

Sollte die Nachfrage nach Brennholz das mögliche Angebot übersteigen, so können die Möglichkeiten der Priorisierung (z. B. Vorrang der Ortsbevölkerung) sowie Kontigentierung (Maximalmenge je Haushalt) sinnvoll sein.

Landesforsten erachtet zurzeit eine Preissteigerung im Staatswald für Buchen-Brennholz um etwa 30 % in Anlehnung an die Preisentwicklung von holzbasierten Brennstoffen (Pellets) als sachgerecht.“

 

In der Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern kann jeder Haushalt in der Einschlagssaison 2022/2023

1)      Brennholz am Weg: (lang / kurz) 5 Fm oder 10 Fm zu 52,- € Brutto je Festmeter; die Brennholzlose können Anteile einer anderen Laubholzart enthalten (vornehmlich Eiche). Es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung reiner Buchenlose.

2)      Unaufgearbeitete Bäume und Fichten- Käferholz:

Reine Interessenbekundung - (wird nur bei Anfall, unterjährig bereitgestellt), Im Raummaß geschätzt, je nach Qualität und Lage zum Preis von 5 – 22,- € / Rm. Die hauptsächliche Brennholzversorgung muss über das Stammholz erfolgen.

Aufarbeitung und Abfuhr muss bis zum 01.05.2023 erfolgt sein. Das Holz ist nur für den Eigenverbrauch bestimmt und darf nicht weiter veräußert werden. Im Vorjahr wurde das Brennholz zu den vorstehend aufgeführten Konditionen verkauft.