Sitzung: 14.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1-4268/22/18-066
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der
Ortsgemeinderat, das Brennholz zu den folgenden Konditionen zu veräußern:
1)
Brennholz am
Weg: (lang / kurz) 5 Fm oder 10 Fm zu 60 € Brutto je Festmeter; die
Brennholzlose können Anteile einer anderen Laubholzart enthalten (vornehmlich
Eiche). Es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung reiner Buchenlose.
2)
Unaufgearbeitete
Bäume und Fichten- Käferholz:
Reine
Interessenbekundung - (wird nur bei Anfall, unterjährig bereitgestellt), Im
Raummaß geschätzt, je nach Qualität und Lage zum Preis von 10-30 € / Rm. Die
hauptsächliche Brennholzversorgung muss über das Stammholz erfolgen.
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung
beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte,
hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.
Die Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern hat für den
Forstbetrieb als Besteuerungsart die Pauschalbesteuerung gewählt. Diese Art der
Besteuerung hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung der Brennholzpreise.
Das Forstamt
Gerolstein beschreibt die derzeitige Marktsituation wie folgt:
„Aufgrund der
sich weiter verschärfenden Energie-Verknappung infolge des
Ukraine-Krieges ist eine weiter steigende Nachfrage nach Brennholz zu erwarten.
Gleichzeitig steigt
auch die Nachfrage der Holzwerkstoff- u. Verpackungsindustrie.
Wegen der hohen
Nachfrage und der begrenzten Verfügbarkeit von Holz steigen die Energieholz-Preise
in Orientierung an die Preisentwicklung anderer Energieträger deutlich.
Der Holzeinschlag
ist durch die Vorgaben der Nachhaltigkeit in den Forsteinrichtungswerken und
die die Standards der Waldzertifizierung begrenzt.
Sollte die
Nachfrage nach Brennholz das mögliche Angebot übersteigen, so können die
Möglichkeiten der Priorisierung (z. B. Vorrang der Ortsbevölkerung)
sowie Kontigentierung (Maximalmenge je Haushalt) sinnvoll sein.
Landesforsten
erachtet zurzeit eine Preissteigerung im Staatswald für Buchen-Brennholz um
etwa 30 % in Anlehnung an die Preisentwicklung von holzbasierten Brennstoffen
(Pellets) als sachgerecht.“
In der Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern kann jeder
Haushalt in der Einschlagssaison 2022/2023
1)
Brennholz am
Weg: (lang / kurz) 5 Fm oder 10 Fm zu 52,- € Brutto je Festmeter; die
Brennholzlose können Anteile einer anderen Laubholzart enthalten (vornehmlich
Eiche). Es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung reiner Buchenlose.
2)
Unaufgearbeitete
Bäume und Fichten- Käferholz:
Reine
Interessenbekundung - (wird nur bei Anfall, unterjährig bereitgestellt), Im
Raummaß geschätzt, je nach Qualität und Lage zum Preis von 5 – 22,- € / Rm. Die
hauptsächliche Brennholzversorgung muss über das Stammholz erfolgen.
Aufarbeitung und Abfuhr muss bis zum 01.05.2023
erfolgt sein. Das Holz ist nur für den Eigenverbrauch bestimmt und darf nicht
weiter veräußert werden. Im Vorjahr wurde das Brennholz zu den vorstehend aufgeführten
Konditionen verkauft.