Sitzung: 14.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Befangen: 2
Vorlage: 1-4210/22/18-063
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei den
Beigeordneten Ausschließungsgründe vor.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stellt den
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 fest. Des Weiteren wird die
Entlastung der Ortsbürgermeisterin a. D., der Beigeordneten sowie des
Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, dessen Beigeordneten, soweit sie den
Bürgermeister vertreten haben, erteilt.
Die
Ortsgemeinde möchte folgende Mittel bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2023
berücksichtigen:
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Schaukel
für den Spielplatz im OT Scheuern (3000€)
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Rutschenturm
für den Spielplatz im OT Kalenborn (3000€)
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E-Ladestation
im OT Scheuern (8000€ falls es ein weiteres Förderprogramm in 2023 gibt)
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Zaun
für den Sportplatz im OT Scheuern (3000€ – 5000€)
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Überdachung
der gepflasterten Fläche auf dem Dorfplatz im OT Kalenborn (5000€)
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Die
Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer sollen auf das gesetzlich vorgegebene Maß
für den Haushaltsplan 2023 angehoben werden.
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2500€
Wetterschutz Bushaltestelle am Kindergarten Richtung Scheuern
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50.000€
Ankauf von Flächen für die Gemeindeentwicklung
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7500€
erste Maßnahme als Schwerpunkt Gemeinde zur Umsetzung Mehrgenerationenplatz
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2500€
Bodengutachten für Mehrgenerationenplatz
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10.000€ Jubiläum 25 Jahre Kindergarten
Kalenborn-Scheuern
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Erhöhung
Haushaltsmittel: Förderung Kultur, Vereine etc. auf 1500€
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2020 wurde durch die Verwaltung aufgestellt und zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates weitergeleitet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat
den Jahresabschluss nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Auf
die Inhalte der Sitzungsniederschrift sowie des Prüfberichtes wird an dieser
Stelle verwiesen.
Die Prüfung hat abschließend zu
keinen Einwänden geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat
folgenden Beschluss zur Abstimmung vor: