Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Befangen: 2

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei den Beigeordneten Ausschließungsgründe vor.

 

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 fest. Des Weiteren wird die Entlastung der Ortsbürgermeisterin a. D., der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, erteilt.

 

Die Ortsgemeinde möchte folgende Mittel bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 berücksichtigen:

 

-          Schaukel für den Spielplatz im OT Scheuern (3000€)

-          Rutschenturm für den Spielplatz im OT Kalenborn (3000€)

-          E-Ladestation im OT Scheuern (8000€ falls es ein weiteres Förderprogramm in 2023 gibt)

-          Zaun für den Sportplatz im OT Scheuern (3000€ – 5000€)

-          Überdachung der gepflasterten Fläche auf dem Dorfplatz im OT Kalenborn (5000€)

-          Die Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer sollen auf das gesetzlich vorgegebene Maß für den Haushaltsplan 2023 angehoben werden.

-          2500€ Wetterschutz Bushaltestelle am Kindergarten Richtung Scheuern

-          50.000€ Ankauf von Flächen für die Gemeindeentwicklung

-          7500€ erste Maßnahme als Schwerpunkt Gemeinde zur Umsetzung Mehrgenerationenplatz

-          2500€ Bodengutachten für Mehrgenerationenplatz

-          10.000€  Jubiläum 25 Jahre Kindergarten Kalenborn-Scheuern

-          Erhöhung Haushaltsmittel: Förderung Kultur, Vereine etc. auf 1500€


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wurde durch die Verwaltung aufgestellt und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates weitergeleitet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Auf die Inhalte der Sitzungsniederschrift sowie des Prüfberichtes wird an dieser Stelle verwiesen.

 

Die Prüfung hat abschließend zu keinen Einwänden geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss zur Abstimmung vor: