Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat stimmt der Errichtung der Hochfrequenzanlage auf dem privaten
Grundstück zu.
Sachverhalt:
Die O2-GmbH
beabsichtigt die Errichtung einer
neuen Mobilfunksendeanlage auf dem Gebiet der Ortslage Niederehe. Der Standort
des Mastes war ursprünglich auf einem Grundstück der OG Üxheim vorgesehen und
wurde bereits dem OG-Rat vorgestellt. Die O2-GmbH hat nun von dem
gemeindeeigenen Grundstück Abstand genommen und sich für ein in unmittelbarer
Nachbarschaft des ursprünglichen Standortes gelegenen, privaten Grundstückes
entschieden.
Auch wenn das gemeindeeigene Grundstück
nicht zum Tragen kommt, wird die Ortsgemeinde – um den Mobilfunkempfang in
Niederehe zu verbessern.