Beschluss:
Nach
ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, das Brennholz zu
folgenden Konditionen zu veräußern:
Für Einheimische auf 55,00 €/fm Langholz bis 10
Meter und ab 10 Meter auf 65,00€/fm Langholz, jeweils incl. MwSt.
Für Auswärtige auf 65,00 €/fm Langholz plus MwSt.,
max. 10 Meter.
Außerdem
soll der Bedarf der Einheimischen zuerst bedient werden, bevor Holz an
Auswärtige veräußert wird.
Sachverhalt:
Gemäß §
32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über
die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung
des Brennholzpreises.
Das
Forstamt Gerolstein und die KHVO beschreiben die derzeitige Marktsituation wie
folgt:
„Aufgrund der sich weiter verschärfenden Energie-Verknappung
infolge des Ukraine-Krieges ist eine weiter steigende Nachfrage nach Brennholz
zu erwarten.
Gleichzeitig steigt auch die Nachfrage der
Holzwerkstoff- u. Verpackungsindustrie.
Wegen der hohen Nachfrage und der begrenzten
Verfügbarkeit von Holz steigen die Energieholz-Preise in Orientierung an
die Preisentwicklung anderer Energieträger deutlich.
Der Holzeinschlag ist durch die Vorgaben der
Nachhaltigkeit in den Forsteinrichtungswerken und die die Standards der
Waldzertifizierung begrenzt.
Sollte die Nachfrage nach Brennholz das mögliche
Angebot übersteigen, so können die Möglichkeiten der Priorisierung (z.
B. Vorrang der Ortsbevölkerung) sowie Kontigentierung (Maximalmenge je
Haushalt) sinnvoll sein.
Landesforsten erachtet zurzeit eine Preissteigerung
im Staatswald für Buchen-Brennholz um etwa 30 % in Anlehnung an die
Preisentwicklung von holzbasierten Brennstoffen (Pellets) als sachgerecht.“
Im Vorjahr wurden die Brennholzpreise wie folgt
festgesetzt:
Für Einheimische auf 50,00 €/fm Langholz, incl.
MwSt.
Für Auswärtige auf 52,00 €/fm Langholz plus MwSt.