Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 2

Beschluss:

 

Wahlvorgang:

 

Für die Wahl der Vorsitzenden für die gesamte Wahlperiode des Rechnungsprüfungsausschusses wird Ausschussmitglied Sonja Krämer vorgeschlagen. Die Wahl wird durch Handzeichen durchgeführt. Das Stimmrecht der Vorsitzenden (Ortsbürgermeisterin) ruht bei Wahlen (§ 36 (3) Nr. 1 GemO).

 

Wahlergebnis:

 

Ja-Stimmen:       2

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:   0

 

Damit ist Frau Krämer zur Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt. Sie übernimmt den Sitzungsvorsitz.


Sachverhalt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Kopp wird jetzt erstmals einberufen. Zu Beginn dieser ersten Sitzung ist gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 GemO ein Ratsmitglied zur/zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen. Die Verwaltung empfiehlt darüberhinausgehend eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n als Abwesenheitsvertreter/in zu wählen.

 

Die Wahl eines Ratsmitgliedes zur/zum Ausschussvorsitzenden ist erforderlich, da wegen der notwendigen Trennung von Ausführungsverantwortung und Prüfung die Ortsbürgermeisterin und die Beigeordneten nicht Vorsitzende oder Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss sein können.

 

Der Ausschuss kann die Wahl der/des Vorsitzenden durch offene Abstimmung beschließen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimme erhält.