Sitzung: 08.09.2022 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 2
Vorlage: 1-4337/22/21-027
Beschluss:
Wahlvorgang:
Für die Wahl der Vorsitzenden für die
gesamte Wahlperiode des Rechnungsprüfungsausschusses wird Ausschussmitglied
Sonja Krämer vorgeschlagen. Die Wahl wird durch Handzeichen durchgeführt. Das
Stimmrecht der Vorsitzenden (Ortsbürgermeisterin) ruht bei Wahlen (§ 36 (3) Nr.
1 GemO).
Wahlergebnis:
Ja-Stimmen: 2
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Damit ist Frau Krämer zur Vorsitzenden
des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt. Sie übernimmt den Sitzungsvorsitz.
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der
Ortsgemeinde Kopp wird jetzt erstmals einberufen. Zu Beginn dieser ersten
Sitzung ist gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 GemO ein Ratsmitglied zur/zum
Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen. Die Verwaltung
empfiehlt darüberhinausgehend eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n als
Abwesenheitsvertreter/in zu wählen.
Die Wahl eines Ratsmitgliedes
zur/zum Ausschussvorsitzenden ist erforderlich, da wegen der notwendigen
Trennung von Ausführungsverantwortung und Prüfung die Ortsbürgermeisterin und
die Beigeordneten nicht Vorsitzende oder Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss
sein können.
Der Ausschuss kann die Wahl
der/des Vorsitzenden durch offene Abstimmung beschließen. Gewählt ist, wer mehr
als die Hälfte der gültigen Stimme erhält.