Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, das Brennholz zu folgenden Konditionen zu veräußern:

 

- Laubhartholz bis zu 5 Fm Nettopreis = 60,00 €/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 64,20 €/Fm für Ortsansässige

 

- Laubhartholz über 5 bis 10 Fm hinausgehende Bestellgrößen Nettopreis = 68 €/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 72,76 €/Fm für Ortsansässige

 

- Laubhartholz über 10 Fm hinausgehende Bestellgrößen Nettopreis = 75 €/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 80,25 €/Fm für Ortsansässige

 

- Laubhartholz bis zu 10 Fm-Nettopreis = 75 €/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 80,25 €/Fm für Auswärtige

 

- Nadelbrennholz bis zu 10 Fm Nettopreis = 50 €/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 53,50 €/Fm für Ortsansässige

 

- Nadelbrennholz bis zu 10 Fm Nettopreis = 55 €/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 58,85 €/Fm für Auswärtige

 

Jedem Haushalt werden 5 Fm seitens der OG zur Verfügung gestellt, darüber hinaus gelten die vorgegebenen Preise.

 

Außerdem muss derjenige, der Holz bestellt, eine Kehrbescheinigung vorlegen. Somit soll gewährleistet werden, dass er diesen Brennstoff auch benötigt.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.

 

Das Forstamt Gerolstein und die KHVO beschreiben die derzeitige Marktsituation wie folgt:

„Aufgrund der sich weiter verschärfenden Energie-Verknappung infolge des Ukraine-Krieges ist eine weiter steigende Nachfrage nach Brennholz zu erwarten. Gleichzeitig steigt auch die Nachfrage der Holzwerkstoff- u. Verpackungsindustrie.

Wegen der hohen Nachfrage und der begrenzten Verfügbarkeit von Holz steigen die Energieholz-Preise in Orientierung an die Preisentwicklung anderer Energieträger deutlich.

Der Holzeinschlag ist durch die Vorgaben der Nachhaltigkeit in den Forsteinrichtungswerken und die die Standards der Waldzertifizierung begrenzt.

Sollte die Nachfrage nach Brennholz das mögliche Angebot übersteigen, so können die Möglichkeiten der Priorisierung (z. B. Vorrang der Ortsbevölkerung) sowie Kontigentierung (Maximalmenge je Haushalt) sinnvoll sein. Landesforsten erachtet zurzeit eine Preissteigerung im Staatswald für Buchen-Brennholz um etwa 30 % in Anlehnung an die Preisentwicklung von holzbasierten Brennstoffen (Pellets) als sachgerecht.“

 

Im Vorjahr wurden die Brennholzpreise wie folgt festgesetzt:

- Laubhartholz bis zu 10 Fm Nettopreis = 52,00 €/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 55,64 €/Fm für

Ortsansässige

- Laubhartholz über 10 Fm hinausgehende Bestellgrößen Nettopreis = 60,00 €/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer

= Bruttopreis 64,20 €/Fm für Ortsansässige

- Laubhartholz bis zu 10 FM-Nettopreis = 60,00 €/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 64,20 €/Fm für

Auswärtige

- Nadelbrennholz = 25,00 €/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 26,75 €/Fm