Sitzung: 14.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Beschluss:
Nach
ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, das Brennholz zu
folgenden Konditionen zu veräußern:
- Laubhartholz bis zu 5 Fm Nettopreis = 60,00
€/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 64,20 €/Fm für
Ortsansässige
- Laubhartholz über 5 bis 10 Fm hinausgehende
Bestellgrößen Nettopreis = 68 €/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 72,76
€/Fm für Ortsansässige
- Laubhartholz über 10 Fm hinausgehende
Bestellgrößen Nettopreis = 75 €/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 80,25
€/Fm für Ortsansässige
- Laubhartholz bis zu 10 Fm-Nettopreis = 75
€/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 80,25 €/Fm für Auswärtige
- Nadelbrennholz bis zu 10 Fm Nettopreis = 50
€/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 53,50 €/Fm für
Ortsansässige
- Nadelbrennholz bis zu 10 Fm Nettopreis = 55
€/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 58,85 €/Fm für Auswärtige
Jedem
Haushalt werden 5 Fm seitens der OG zur Verfügung gestellt, darüber hinaus
gelten die vorgegebenen Preise.
Außerdem
muss derjenige, der Holz bestellt, eine Kehrbescheinigung vorlegen. Somit soll
gewährleistet werden, dass er diesen Brennstoff auch benötigt.
Sachverhalt:
Gemäß §
32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über
die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung
des Brennholzpreises.
Das Forstamt Gerolstein und die KHVO
beschreiben die derzeitige Marktsituation wie folgt:
„Aufgrund der sich weiter verschärfenden Energie-Verknappung
infolge des Ukraine-Krieges ist eine weiter steigende Nachfrage nach Brennholz
zu erwarten. Gleichzeitig steigt auch die Nachfrage der Holzwerkstoff- u. Verpackungsindustrie.
Wegen der hohen Nachfrage und der begrenzten
Verfügbarkeit von Holz steigen die Energieholz-Preise in Orientierung an
die Preisentwicklung anderer Energieträger deutlich.
Der Holzeinschlag ist durch die Vorgaben der
Nachhaltigkeit in den Forsteinrichtungswerken und die die Standards der
Waldzertifizierung begrenzt.
Sollte die Nachfrage nach Brennholz das mögliche
Angebot übersteigen, so können die Möglichkeiten der Priorisierung (z.
B. Vorrang der Ortsbevölkerung) sowie Kontigentierung (Maximalmenge je
Haushalt) sinnvoll sein. Landesforsten erachtet zurzeit eine Preissteigerung im
Staatswald für Buchen-Brennholz um etwa 30 % in Anlehnung an die
Preisentwicklung von holzbasierten Brennstoffen (Pellets) als sachgerecht.“
Im Vorjahr wurden die Brennholzpreise wie folgt
festgesetzt:
- Laubhartholz bis zu 10 Fm Nettopreis = 52,00 €/Fm
zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 55,64 €/Fm für
Ortsansässige
- Laubhartholz über 10 Fm hinausgehende
Bestellgrößen Nettopreis = 60,00 €/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer
= Bruttopreis 64,20 €/Fm für Ortsansässige
- Laubhartholz bis zu 10 FM-Nettopreis = 60,00 €/Fm
zzgl. 7 % Umsatzsteuer = Bruttopreis 64,20 €/Fm für
Auswärtige
- Nadelbrennholz = 25,00 €/Fm zzgl. 7 % Umsatzsteuer
= Bruttopreis 26,75 €/Fm