Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 3

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen beim Ortsbürgermeister sowie bei den Beigeordneten Ausschließungsgründe vor.

 

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 fest. Des Weiteren wird die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, erteilt.


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wurde durch die Verwaltung aufgestellt und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates weitergeleitet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Auf die Inhalte der Sitzungsniederschrift sowie des Prüfberichtes wird an dieser Stelle verwiesen.

 

Die Prüfung hat abschließend zu keinen Einwänden geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss zur Abstimmung vor: