Sitzung: 14.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 3
Vorlage: 1-4217/22/24-055
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis
der Verwaltung liegen beim Ortsbürgermeister sowie bei den Beigeordneten
Ausschließungsgründe vor.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stellt den
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 fest. Des Weiteren wird die Entlastung
des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der
Verbandsgemeinde, dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten
haben, erteilt.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2020 wurde durch die Verwaltung aufgestellt und zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates weitergeleitet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat
den Jahresabschluss nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Auf
die Inhalte der Sitzungsniederschrift sowie des Prüfberichtes wird an dieser
Stelle verwiesen.
Die Prüfung hat abschließend zu
keinen Einwänden geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat
folgenden Beschluss zur Abstimmung vor: