Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt nach eingehender Beratung, die Zahlung einer Dienstaufwandsentschädigung an die Bürgermeisterin ab 01.01.2010 nach § 8 Abs. 1 LKomBesVO von monatlich 163,00 €.

 


Sachverhalt:

Nach § 7 der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung – LKomBesVO-) vom 15.11.1978 (GVBl. S. 710) zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom  21.12.2007 (GVBl. S. 283) erhalten die hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit zur Abgeltung des mit ihrem Amt verbundenen persönlichen Aufwands eine Dienstaufwandsentschädigung. Die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung wird durch Beschluss des Verbandsgemeinderates unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl und der voraussichtlichen Höhe des Aufwands festgesetzt.

An den bisherigen Stelleninhaber wurde der Höchstsatz von 163,61 € gezahlt (§ 8 Abs. 1).