Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Erschließungsstraße zu den Baugrundstücke Flur 8 Nr. 52/1, 52/3 und 52/5 und zum Friedhof mit der Bezeichnung „Auf der Quert“ zu benennen beginnend mit 3,5,7.

 

Der Straßenverlauf und die Nummerierung ergeben sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung (28.06.2022) den Tagesordnungspunkt Hausnummerierung im Baugebiet „Auf der Quert“ zu beschließen. (s. Anlage)

 

Nach intensiver Diskussion wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. Zunächst sollte mit den Eigentümern der betroffenen Grundstücke eine Abklärung erfolgen, ob gegen die geplante Hausnummerierung Bedenken bestehen. Die Grundstückseigentümer wurden darauf angeschrieben. Es gab keine wesentlichen Bedenken gegen eine Änderung der Hausnummerierung, abweichend vom ersten Vorschlag, die zu berücksichtigen wären. Vorgeschlagen waren die Hausnummern für die Baugrundstücke auf der rechten Straßenseite mit fortlaufend 1, 2 und 3 zu vergeben.

 

Mit der Verwaltung wurde das Thema besprochen. Nachstehend die Stellungnahme der Verwaltung:

 

Seitens der Verwaltung wird hier auf folgendes hingewiesen:

 

Bei der vom Ortsgemeinderat vorgeschlagenen Hausnummerierung besteht die Gefahr, dass neben dem Anwesen „Lissendorfer Straße 1“ auch das Anwesen „Auf der Quert 1“ vergeben werden soll. Dadurch bedingt, dass das Grundstück Lissendorfer Straße mit der längsten Grundstücksseite an der Straße „Auf der Quert“ liegt, könnte es im Falle eines Rettungseinsatzes zu einem der beiden Grundstücke Irritationen bzw. Verwechslungen geben.

 

Daher wird vorgeschlagen, die rechte Seite mit 3, 5 und 7 zu nummerieren und damit der Ortsgemeinde die Möglichkeit zu verschaffen, dass zukünftig auch die Grundstücke auf der gegenüberliegenden Straßenseite gelegenen Grundstücke bebaut und mit den Hausnummern 2, 4 …. Versehen werden können.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier lediglich um einen Vorschlag handelt. Die Entscheidung über die Hausnummerierung liegt alleine bei der Ortsgemeinde Gönnersdorf.