Sitzung: 27.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2-3447/22/13-200
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat beschließt, die Erschließungsstraße zu den Baugrundstücke Flur
8 Nr. 52/1, 52/3 und 52/5 und zum Friedhof mit der Bezeichnung „Auf der Quert“
zu benennen beginnend mit 3,5,7.
Der
Straßenverlauf und die Nummerierung ergeben sich aus dem beigefügten Lageplan,
der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Sachverhalt:
Der
Ortsgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung (28.06.2022) den
Tagesordnungspunkt Hausnummerierung im Baugebiet „Auf der Quert“ zu
beschließen. (s. Anlage)
Nach
intensiver Diskussion wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. Zunächst sollte mit
den Eigentümern der betroffenen Grundstücke eine Abklärung erfolgen, ob gegen
die geplante Hausnummerierung Bedenken bestehen. Die Grundstückseigentümer
wurden darauf angeschrieben. Es gab keine wesentlichen Bedenken gegen eine
Änderung der Hausnummerierung, abweichend vom ersten Vorschlag, die zu
berücksichtigen wären. Vorgeschlagen waren die Hausnummern für die
Baugrundstücke auf der rechten Straßenseite mit fortlaufend 1, 2 und 3 zu
vergeben.
Mit der
Verwaltung wurde das Thema besprochen. Nachstehend die Stellungnahme der
Verwaltung:
Seitens der
Verwaltung wird hier auf folgendes hingewiesen:
Bei der vom
Ortsgemeinderat vorgeschlagenen Hausnummerierung besteht die Gefahr, dass neben
dem Anwesen „Lissendorfer Straße 1“ auch das Anwesen „Auf der Quert 1“ vergeben
werden soll. Dadurch bedingt, dass das Grundstück Lissendorfer Straße mit der
längsten Grundstücksseite an der Straße „Auf der Quert“ liegt, könnte es im
Falle eines Rettungseinsatzes zu einem der beiden Grundstücke Irritationen bzw.
Verwechslungen geben.
Daher wird
vorgeschlagen, die rechte Seite mit 3, 5 und 7 zu nummerieren und damit der
Ortsgemeinde die Möglichkeit zu verschaffen, dass zukünftig auch die
Grundstücke auf der gegenüberliegenden Straßenseite gelegenen Grundstücke
bebaut und mit den Hausnummern 2, 4 …. Versehen werden können.
Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier lediglich um einen Vorschlag
handelt. Die Entscheidung über die Hausnummerierung liegt alleine bei der
Ortsgemeinde Gönnersdorf.