Sitzung: 27.09.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 1-4264/22/13-201
Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, das
Brennholz zu folgenden Konditionen zu veräußern:
60 € /
fm Langholz am Weg gerückt, inkl. MwSt. für Einheimische,
70 €
/fm Langholz am Weg gerückt, inkl. MwSt für Nichteinheimische.
Die
Bestellmenge ist begrenzt auf 8 fm pro Haushalt.
Gönnersdorfer
Bürger erhalten die Zuweisung im Gönnersdorfer Wald.
Sachverhalt:
Gemäß § 32
Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die
Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des
Brennholzpreises.
Das Forstamt
Gerolstein und die KHVO beschreiben die derzeitige Marktsituation wie folgt:
„Aufgrund der sich weiter verschärfenden Energie-Verknappung
infolge des Ukraine-Krieges ist eine weiter steigende Nachfrage nach Brennholz
zu erwarten.
Gleichzeitig steigt auch die Nachfrage der
Holzwerkstoff- u. Verpackungsindustrie.
Wegen der hohen Nachfrage und der begrenzten
Verfügbarkeit von Holz steigen die Energieholz-Preise in Orientierung an
die Preisentwicklung anderer Energieträger deutlich.
Der Holzeinschlag ist durch die Vorgaben der
Nachhaltigkeit in den Forsteinrichtungswerken und die die Standards der
Waldzertifizierung begrenzt.
Sollte die Nachfrage nach Brennholz das mögliche
Angebot übersteigen, so können die Möglichkeiten der Priorisierung (z.
B. Vorrang der Ortsbevölkerung) sowie Kontigentierung (Maximalmenge je
Haushalt) sinnvoll sein.
Landesforsten erachtet zurzeit eine Preissteigerung
im Staatswald für Buchen-Brennholz um etwa 30 % in Anlehnung an die
Preisentwicklung von holzbasierten Brennstoffen (Pellets) als sachgerecht.“
Im
Vorjahr wurde der Brennholzpreis wie folgt festgelegt:
60 € /
fm Langholz am Weg gerückt, inkl. MwSt.
Gönnersdorfer
Bürger erhalten die Zuweisung im Gönnersdorfer Wald.