Sitzung: 14.09.2022 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1
Vorlage: 1-4265/22/15-332
Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung beschließt der Stadtrat, das Brennholz
zu folgendem Preis zu veräußern:
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Je fm brutto 50,00€.
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Für Auswärtige: je fm brutto 75,00 €
Der Verkauf wird auf eine maximale Abnahme von 6 Festmetern je
Käufer beschränkt. Zu jeder Holzbestellung wird eine Kehrbescheinigung
oder eine Kopie des Schornsteinfegers verlangt. Diese muss zwingend jeder
Holzbestellung beigefügt sein.
Sachverhalt:
Gemäß § 32
Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Stadtrat über die
Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung der
Brennholzpreise.
Das Forstamt Hillesheim und die KHVO beschreiben
die derzeitige Marktsituation wie folgt:
„Aufgrund der sich weiter verschärfenden Energie-Verknappung
infolge des Ukraine-Krieges ist eine weiter steigende Nachfrage nach Brennholz
zu erwarten.
Gleichzeitig steigt auch die Nachfrage der
Holzwerkstoff- u. Verpackungsindustrie.
Wegen der hohen Nachfrage und der begrenzten
Verfügbarkeit von Holz steigen die Energieholz-Preise in Orientierung an
die Preisentwicklung anderer Energieträger deutlich.
Der Holzeinschlag ist durch die Vorgaben der
Nachhaltigkeit in den Forsteinrichtungswerken und die die Standards der
Waldzertifizierung begrenzt.
Sollte die Nachfrage nach Brennholz das mögliche
Angebot übersteigen, so können die Möglichkeiten der Priorisierung (z.
B. Vorrang der Ortsbevölkerung) sowie Kontigentierung (Maximalmenge je
Haushalt) sinnvoll sein.
Landesforsten erachtet zurzeit eine Preissteigerung
im Staatswald für Buchen-Brennholz um etwa 30 % in Anlehnung an die
Preisentwicklung von holzbasierten Brennstoffen (Pellets) als sachgerecht.“
Im Vorjahr wurde der Brennholzpreis auf 45,00 €
brutto je fm festgesetzt.
Zudem wurde zu jeder Bestellung eine
Kehrbescheinigung oder eine Kopie des Schornsteinfegers verlangt. Diese
Unterlagen mussten zwingend jeder Holzbestellung beigefügt sein.