Beschluss: keine Abstimmung

Sachverhalt:

 

Stadtratsmitglied Harald Blum hat sein Mandat zum 04. Mai 2022 aus persönlichen Gründen niedergelegt. Hierdurch ist die vakante Position neu zu besetzen.

 

Gemäß dem Wahlergebnis vom 04. Juni 2019 ist Frau Sabine Welling die nächste Nachrückerin für den Stadtrat. Frau Welling ist mit 423 Stimmen nächste Nachrückerin der CDU-Fraktion. Frau Welling wurde schriftlich über ihre Wahl in den Stadtrat Hillesheim benachrichtigt und hat mit Dokument vom 16. Mai 2022 ihre Annahme der Wahl erklärt.

 

Gemäß § 30 der Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet sich die Stadtbürgermeisterin das Ratsmitglied vor Ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Stadt durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

 

„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.

 

Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.

 

§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Stadt. Dies bedeutet, dass Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Stadt nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“

 

Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus:

 

§ 20 GemO, Schweigepflicht,

§ 21 GemO, Treuepflicht,

§ 22 GemO, Ausschließungsgründe, sowie

§ 30 GemO, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder.

 

Unter Hinweis auf die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnungen wird Frau Welling von Stadtbürgermeisterin Gabriele Braun verpflichtet.