Sitzung: 06.07.2022 Ortsbeirat des Ortsteils Schönfeld
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 1-3775/21/35-429
Sachverhalt:
Nach den Bestimmungen des § 54 der
Gemeindeordnung (GemO) ist der stellvertretende Ortsvorsteher nach den
Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zur/zum Beamten zu ernennen. Die
Ernennung erfolgt in öffentlicher Sitzung durch Aushändigung der
Ernennungsurkunde.
Die Ernennung des
stellvertretenden Ortsvorstehers erfolgt durch den Ortsbürgermeister.
Nach den Bestimmungen des § 54
GemO nimmt Ortsbürgermeister Harald Schmitz die vorgeschriebene Ernennung des
stellvertretenden Ortsvorstehers der Ortsgemeinde Stadtkyll des Ortsbezirkes
Schönfeld vor.
Der stellvertretende Ortsvorsteher
hat den vorgeschriebenen Diensteid zu leisten und ist anschließend in das Amt
einzuführen.