Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Herr Frank Henn ist als Ratsmitglied des Ortsbezirkes Schönfeld der Ortsgemeinde Stadtkyll zurückgetreten. Hierdurch ist die vakante Position im Ortsbeirat Schönfeld neu zu besetzen.

 

Gemäß dem Wahlergebnis vom 29. Mai 2019 ist Herr Andreas Ehlen der nächste Nachrücker für den Ortsbeirat Schönfeld. Herr Ehlen wurde schriftlich über seine Wahl in den Ortsbeirat Schönfeld benachrichtigt. Die Wahl wurde angenommen.

 

Gemäß § 30 der Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet sich der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

 

„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.

 

Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheit, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.

 

§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Ortsgemeinde. Dies bedeutet, dass Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Ortsgemeinde nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“

 

Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus:

 

§ 20 GemO, Schweigepflicht,

§ 21 GemO, Treuepflicht,

§ 22 GemO, Ausschließungsgründe, sowie

§ 30 GemO, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder.

 

Unter Hinweis auf die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung wird Herr Andreas Ehlen von Ortsbürgermeister Harald Schmitz verpflichtet.