Sitzung: 06.07.2022 Ortsbeirat des Ortsteils Schönfeld
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 1-3773/21/35-427
Sachverhalt:
Herr Frank Henn ist als
Ratsmitglied des Ortsbezirkes Schönfeld der Ortsgemeinde Stadtkyll
zurückgetreten. Hierdurch ist die vakante Position im Ortsbeirat Schönfeld neu
zu besetzen.
Gemäß dem Wahlergebnis vom 29. Mai
2019 ist Herr Andreas Ehlen der nächste Nachrücker für den Ortsbeirat
Schönfeld. Herr Ehlen wurde schriftlich über seine Wahl in den Ortsbeirat
Schönfeld benachrichtigt. Die Wahl wurde angenommen.
Gemäß § 30 der Gemeindeordnung
(GemO) verpflichtet sich der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder vor ihrem
Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde durch Handschlag
auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
„Nach § 30 Abs. 1 der
Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier
nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung
auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.
Sie sind zur Verschwiegenheit
verpflichtet über Angelegenheit, die dem Datenschutz unterliegen oder die in
nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese
Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.
§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung
verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der
Ortsgemeinde. Dies bedeutet, dass Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen
Dritter gegenüber der Ortsgemeinde nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es
sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“
Die Pflichten der Ratsmitglieder
ergeben sich insbesondere aus:
§ 20 GemO, Schweigepflicht,
§ 21 GemO, Treuepflicht,
§ 22 GemO, Ausschließungsgründe, sowie
§ 30 GemO, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder.
Unter Hinweis auf die
entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung wird Herr Andreas Ehlen von
Ortsbürgermeister Harald Schmitz verpflichtet.