Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Befangen: 2

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gerolstein stimmt der Genehmigung der nachfolgenden Zuwendungen zu / empfiehlt dem Stadtrat die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen, welche die Wertgrenze von 20.000 € übersteigen:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende

13.04.2022

Evi Linnerth,

Gerolstein

250,00 €

Tischtennisplatte Hinterhausen

 

Geldspende

19.04.2022

Elke Oestreich,

Gerolstein

250,00 €

Tischtennisplatte Hinterhausen

 

Geldspende

27.04.2022

Uwe Schneider,

Gerolstein

300,00 €

Tischtennisplatte Hinterhausen

Stadtbürgermeister Gerolstein

Geldspende

04.05.2022

Hans-Heiko Hünemeyer, Bergheim

1.000 €

Unterstützung der Vereine in Gerolstein Büscheich

 

Geldspende

13.05.2022

Wolfgang Schimmels,

Gerolstein

350,00 €

Kita Alter Markt (Spendenlauf Wolfgang Schimmels)

 

Geldspende

08.07.2022

Kreissparkasse Vulkaneifel, Daun

200,00 €

für die Frauengemeinschaft Büscheich

 

Geldspende

17.08.2022

Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG

Bewingen, Gerolstein

4.000,00 €

Einrichtung eines Stadtarchives

 

Geldspende

30.08.2022

Volksbank Eifel eG,

Bitburg

500,00 €

Sommerfest in Flecken

 

Geldspende

02.09.2022

Horst und Gabriele Lodde,

Oos, Gerolstein

500,00 €

für Jugend Oos

 

 

 

Zuwendungen unter der Wertgrenze zur Kenntnis:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende

13.04.2022

Katja Seidel-Pint,

Birresborn

15,00 €

Jugendarbeit,

KiTa Unter den Dolomiten

 

Geldspende

13.04.2022

Gordon und Diane Schnieder,

Birresborn

50,00 €

Jugendarbeit,

KiTa Unter den Dolomiten

 

Geldspende

04.05.2022

Patrick u. Andrea Schnieder,

Arzfeld

50,00 €

KiTa Kleine Helden (Spendenlauf Wolfgang Schimmels)

 

 


Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

·         Stadtbürgermeister Uwe Schneider,

·         Ausschussmitglied Horst Lodde.

 

Beide nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Stadtrat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.

 

Entsprechend § 4 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Gerolstein wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an Dritte ohne wertmäßige Begrenzung sowie die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze von 20.000 € im Einzelfall übertragen.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.