Sitzung: 27.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 2-3429/22/37-092
Beschluss:
Das
Einvernehmen nach § 36 BauGB wird versagt, da die Details zur Lagerfläche, ob
landwirtschaftlich oder anderweitig genutzt, nicht ersichtlich sind. Es wird um
Mitteilung gebeten, welche Nutzung zugelassen werden soll und um Vorlage eines
Pflanzplans zur Bepflanzung der Hangseiten.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinde Üxheim liegt ein
Antrag zur Herstellung eines Lagerplatzes mit Erdwallanschüttung in der
Gemarkung Heyroth, Flur 1, Parzelle 52/3 im Außenbereich vor.
Auf dem genannten Grundstück wird
eine landwirtschaftliche Lagerfläche hergestellt. Diese Fläche soll durch einen
Erdwall von öffentlichen Wegen abgegrenzt werden. (Anlagen)
Zuständige Behörde ist die
Kreisverwaltung Vulkaneifel, von deren Seite auch die Fachbehörden entsprechend
beteiligt werden.