Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird versagt, da die Details zur Lagerfläche, ob landwirtschaftlich oder anderweitig genutzt, nicht ersichtlich sind. Es wird um Mitteilung gebeten, welche Nutzung zugelassen werden soll und um Vorlage eines Pflanzplans zur Bepflanzung der Hangseiten.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinde Üxheim liegt ein Antrag zur Herstellung eines Lagerplatzes mit Erdwallanschüttung in der Gemarkung Heyroth, Flur 1, Parzelle 52/3 im Außenbereich vor.

 

Auf dem genannten Grundstück wird eine landwirtschaftliche Lagerfläche hergestellt. Diese Fläche soll durch einen Erdwall von öffentlichen Wegen abgegrenzt werden. (Anlagen)

 

Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung Vulkaneifel, von deren Seite auch die Fachbehörden entsprechend beteiligt werden.