Beschluss:
Der Stadtrat genehmigt die
Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Sonstige Beziehungen
zum Zuwendungsgeber |
Geldspende 11.03.2022 |
Alfred Thiel-Gedächtnis-Unterstützungskasse GmbH, Stichwort: Engagement 44139 Dortmund |
2.000,00 € |
Kinderspielplatz Niederbettingen |
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Geldspende 28.04.2022 |
Volksbank Eifel eG 54634 Bitburg |
1.500,00 € |
St. Martin Frühlingskonzert |
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Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der
Genehmigung durch den Stadtrat, wobei die genannte Vorschrift erst dann
Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 €
übersteigt.
Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die
Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei
denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung
seines Namens gebeten hat.