Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende 11.03.2022

Alfred Thiel-Gedächtnis-Unterstützungskasse GmbH, Stichwort: Engagement

44139 Dortmund

2.000,00 €

Kinderspielplatz Niederbettingen

 

Geldspende

28.04.2022

Volksbank Eifel eG

54634 Bitburg

1.500,00 €

St. Martin Frühlingskonzert

 

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Stadtrat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.