Beschluss:
In Kenntnis des Sachverhaltes
beschließt der Stadtrat ein Ingenieurbüro mit der Planung zu beauftragen,
sodass ausführungsreife Pläne bis zum 15.08.2022 vorliegen. Sobald diese Pläne
vom Stadtrat ihre Zustimmung finden, müssen die ausführungsreifen Plane bis
spätestens 01.10.2022 der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden, um einen
entsprechenden Antrag auf Zuwendungen aus dem Investitionsstock zu erarbeiten.
Sachverhalt:
Für den OT Bolsdorf wurde Ende der 10-er Jahre ein Quartierskonzept
erstellt. Darauf aufbauend wurde für das DGH „Alte Schmiede" eine
energetische Studie erarbeitet. Dieses hat Herr Perings der Verwaltung am
15.02.2022 zur Verfügung gestellt.
Dann kam das Hochwasser vom 14.07.2021, welches das Erdgeschoss um
ca. 30 cm überflutete. Um weiteren Schaden vom Gebäude fern zu halten, wurde
der Boden in einem ersten Schritt getrocknet und desinfiziert. Somit kann das
Gebäude aktuell genutzt werden.
Da eine energetische Sanierung ohnehin im Raum steht, wurde im
Haushalt 2022 ein Planungsansatz für die Sanierung von 15.000 € vorgesehen.
Nach einer ersten Besichtigung erklärten die beiden Techniker die
Vor- und Nachteile von Wärmedämmmaßnahmen und gingen dabei insbesondere auf die
Amortisierung von Fassadendämmung ein. Herr Cornesse unterstrich dabei, dass
der Boden sehr unangenehm fußkalt ist und hier mit den aktuellen Einzelwandöfen
kaum noch geheizt werden kann.
Nach intensiver Diskussion entschied man sich auf folgende
Vorgehensweise:
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Auf jeden Fall umzusetzen wäre ein neuer „fußwarmer"
Bodenaufbau samt neuer Zentralheizung. Förderung ggf. über VV Wiederaufbau
(Anmerkung des Unterzeichners: Um die vorh. Aufbauhöhe bestmöglich
auszunutzen würde sich ggf. ein Gußasphaltestrich anbieten). Die
vergleichsweise wirtschaftliche Dämmung der Geschossdecke.
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Ein neuer Zugang zum
Speicher für Wartungszwecke gem. UVV
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Sinnvoll erscheint außerdem eine Öffnung des Saales Richtung Süden
(Belichtung und Zugang zum Außengelände).
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In Verbindung hiermit eine Befestigung und Einfriedung des
Gartengeländes für
Familienfeiern.
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Der Umbau / Anbau einer barrierefreien Behindertentoilette
(gesondert gefördert)
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Ein Lagerraum für die Gemeinde soweit finanzierbar.
Im ersten
Schritt wird Herr Perings die Kosten für die einzelnen Bausteine grob ermitteln
und der Stadt ein Honorarangebot unterbreiten. Sinnvoll wäre ein Stufenauftrag
LP 1-4 und 5-9. Danach werden Kosten, Fördermöglichkeiten und Prioritäten
zwischen Stadt und Architekt abgestimmt. Herr Schmitz gibt an, dass ein
Förderantrag für den l-Stock am 15.10. eines Jahres gestellt sein muss.
Alle
Arbeiten, die Auf Grund des Hochwassers erforderlich werden, sollen getrennt
über den VV Wiederaufbau abgerechnet
werden (ggf. neuer Bodenaufbau, neuer Putzsockel innen und außen, aufgequollene
Türen, Zargen, Möbel usw.)
In Abstimmung
mit den Bewilligungsbehörden, in wie weit eine Förderung aus dem
Investitionsstock neben der Förderung aus dem VV Wiederaufbau möglich ist, kam
der Hinweis, dass es Vorsausetzung ist, dass die Einzelmaßnahmen voneinander
getrennt werden können. Das Verbot der
Doppelförderung nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 LFAG greift dann nicht, weil dannkeine
Landesförderung für denselben Zweck gewährt wird.
Es muss aber sorgfältig zu überprüfen, welche Maßnahmen über die
VV Wiederaufbau finanziert werden können. Beispielsweise ist es denkbar, dass
auch die Beleuchtung hierüber gefördert werden kann, wenn diese durch das
Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen wurde. Mit Blick auf die deutlich höhere
Förderquote ist es geboten, so viele Maßnahmen wie möglich in den Antrag aus
dem Fördertopf Hochwasser einzubeziehen.