Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

In Kenntnis des Sachverhaltes beschließt der Stadtrat ein Ingenieurbüro mit der Planung zu beauftragen, sodass ausführungsreife Pläne bis zum 15.08.2022 vorliegen. Sobald diese Pläne vom Stadtrat ihre Zustimmung finden, müssen die ausführungsreifen Plane bis spätestens 01.10.2022 der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden, um einen entsprechenden Antrag auf Zuwendungen aus dem Investitionsstock zu erarbeiten.


Sachverhalt:

 

Für den OT Bolsdorf wurde Ende der 10-er Jahre ein Quartierskonzept erstellt. Darauf aufbauend wurde für das DGH „Alte Schmiede" eine energetische Studie erarbeitet. Dieses hat Herr Perings der Verwaltung am 15.02.2022 zur Verfügung gestellt.

Dann kam das Hochwasser vom 14.07.2021, welches das Erdgeschoss um ca. 30 cm überflutete. Um weiteren Schaden vom Gebäude fern zu halten, wurde der Boden in einem ersten Schritt getrocknet und desinfiziert. Somit kann das Gebäude aktuell genutzt werden.

Da eine energetische Sanierung ohnehin im Raum steht, wurde im Haushalt 2022 ein Planungsansatz für die Sanierung von 15.000 € vorgesehen.

Nach einer ersten Besichtigung erklärten die beiden Techniker die Vor- und Nachteile von Wärmedämmmaßnahmen und gingen dabei insbesondere auf die Amortisierung von Fassadendämmung ein. Herr Cornesse unterstrich dabei, dass der Boden sehr unangenehm fußkalt ist und hier mit den aktuellen Einzelwandöfen kaum noch geheizt werden kann.

Nach intensiver Diskussion entschied man sich auf folgende Vorgehensweise:

-          Auf jeden Fall umzusetzen wäre ein neuer „fußwarmer" Bodenaufbau samt neuer Zentralheizung. Förderung ggf. über VV Wiederaufbau (Anmerkung des Unterzeichners: Um die vorh. Aufbauhöhe bestmöglich auszunutzen würde sich ggf. ein Gußasphaltestrich anbieten). Die vergleichsweise wirtschaftliche Dämmung der Geschossdecke.

-          Ein neuer Zugang zum Speicher für Wartungszwecke gem. UVV

-       Sinnvoll erscheint außerdem eine Öffnung des Saales Richtung Süden (Belichtung und Zugang zum Außengelände).

-       In Verbindung hiermit eine Befestigung und Einfriedung des Gartengeländes für

Familienfeiern.

-       Der Umbau / Anbau einer barrierefreien Behindertentoilette (gesondert gefördert)

-       Ein Lagerraum für die Gemeinde soweit finanzierbar.

Im ersten Schritt wird Herr Perings die Kosten für die einzelnen Bausteine grob ermitteln und der Stadt ein Honorarangebot unterbreiten. Sinnvoll wäre ein Stufenauftrag LP 1-4 und 5-9. Danach werden Kosten, Fördermöglichkeiten und Prioritäten zwischen Stadt und Architekt abgestimmt. Herr Schmitz gibt an, dass ein Förderantrag für den l-Stock am 15.10. eines Jahres gestellt sein muss.


 

Alle Arbeiten, die Auf Grund des Hochwassers erforderlich werden, sollen getrennt über den VV Wiederaufbau abgerechnet werden (ggf. neuer Bodenaufbau, neuer Putzsockel innen und außen, aufgequollene Türen, Zargen, Möbel usw.)

 

In Abstimmung mit den Bewilligungsbehörden, in wie weit eine Förderung aus dem Investitionsstock neben der Förderung aus dem VV Wiederaufbau möglich ist, kam der Hinweis, dass es Vorsausetzung ist, dass die Einzelmaßnahmen voneinander getrennt werden können.  Das Verbot der Doppelförderung nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 LFAG greift dann nicht, weil dannkeine Landesförderung für denselben Zweck gewährt wird.

 

Es muss aber sorgfältig zu überprüfen, welche Maßnahmen über die VV Wiederaufbau finanziert werden können. Beispielsweise ist es denkbar, dass auch die Beleuchtung hierüber gefördert werden kann, wenn diese durch das Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen wurde. Mit Blick auf die deutlich höhere Förderquote ist es geboten, so viele Maßnahmen wie möglich in den Antrag aus dem Fördertopf Hochwasser einzubeziehen.