Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt der weiteren Unterhaltung von Dränungen nicht zu (Dränungen werden nicht mehr gewartet). Er beauftragt die VG Verwaltung Gerolstein mit der rechtlichen Klärung.


Sachverhalt:

 

Alle Drainagen auf landwirtschaftlichen Flächen wurden bisher seitens der OG Üxheim unterhalten und gewartet. Hierbei wurden Drainagen freigespült, aber auch in Bereichen, in denen welche zugewachsen oder auch durch schwere Ackergeräte zugedrückt wurden, erneuert. Die ältesten Drainagen wurden in den 60/70-ziger Jahre errichtet. Neuere Drainageanlagen (Gemarkung Heyroth) wurden 1990 der OG übergeben. Hierbei wurden die laufenden Unterhaltungskosten auf 600,- DM pro Jahr beziffert. Die OG hat durch Gemeinderatsbeschluss vom 25.01.1984 und 02.07.1985 der Übertragung der Dränungen zu Eigentum und Unterhaltung zugstimmt (Erläuterungsbericht Zusammenlegung Heyroth). Im Erläuterungsbericht von Heyroth regelt der § 8 Abs. 2 die Unterhaltung, hierin steht auch: Heranziehung der Eigentümer von Vorteilsgrundstücken zu den Unterhaltungskosten. Diese wurde seitens der OG noch nie praktiziert. Heute liegen wir bei Unterhaltungskosten von ca. 10.000,- €.

 

Im Hochwasserschutzkonzept der OG Üxheim empfiehlt der Planer das Zurückhalten des Oberflächenwassers auf den Außengrundstücken, das heißt im Kehrschluss, dass alle Dränungen zu verschließen wären. Soweit möchten wir nicht gehen, aber eine Unterhaltung und Erneuerung sollten wir nicht mehr durchführen.

Eine rechtliche Würdigung des Sachverhalts haben wir 2mal bei der VG Hillesheim angefragt, haben aber keine klare Antwort erhalten.

 

Winfried Schegner erläutert den anwesenden Ratsmitgliedern, dass das Eigentum an den Drainageanlagen zwar gem. § 12 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse an Meliorationsanlagen (MeAnlG) an die Grundstückseigentümer übergegangen ist, die Drainageanlage aber weiterhin – unabhängig vom tatsächlichen Eigentum an den Drainagen – als öffentliche Einrichtung gilt und somit die Ortsgemeinden oder beauftragten Wasser- und Bodenverbände diese zu unterhalten haben. Diese Thematik wurde vor einigen Wochen sowohl vom DLR Eifel wie auch der ADD entsprechend bestätigt.

 

Die Ortsgemeinde Üxheim hat – wenn sie die Drainageanlagen unterhält – die Möglichkeit, alle mit der Unterhaltung der Drainageanlage verbundenen Kosten über Drainagebeiträge zu refinanzieren. Hierzu ist jedoch eine entsprechende Beitragssatzung zu erlassen.