Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der weiteren Unterhaltung von Dränungen nicht zu (Dränungen werden nicht mehr gewartet). Er beauftragt die VG Verwaltung Gerolstein mit der rechtlichen Klärung.
Sachverhalt:
Alle Drainagen auf landwirtschaftlichen Flächen wurden
bisher seitens der OG Üxheim unterhalten und gewartet. Hierbei wurden Drainagen
freigespült, aber auch in Bereichen, in denen welche zugewachsen oder auch
durch schwere Ackergeräte zugedrückt wurden, erneuert. Die ältesten Drainagen
wurden in den 60/70-ziger Jahre errichtet. Neuere Drainageanlagen (Gemarkung
Heyroth) wurden 1990 der OG übergeben. Hierbei wurden die laufenden
Unterhaltungskosten auf 600,- DM pro Jahr beziffert. Die OG hat durch
Gemeinderatsbeschluss vom 25.01.1984 und 02.07.1985 der Übertragung der
Dränungen zu Eigentum und Unterhaltung zugstimmt (Erläuterungsbericht
Zusammenlegung Heyroth). Im Erläuterungsbericht von Heyroth regelt der § 8 Abs.
2 die Unterhaltung, hierin steht auch: Heranziehung der Eigentümer von
Vorteilsgrundstücken zu den Unterhaltungskosten. Diese wurde seitens der OG
noch nie praktiziert. Heute liegen wir bei Unterhaltungskosten von ca. 10.000,-
€.
Im Hochwasserschutzkonzept der OG Üxheim empfiehlt der
Planer das Zurückhalten des Oberflächenwassers auf den Außengrundstücken, das
heißt im Kehrschluss, dass alle Dränungen zu verschließen wären. Soweit möchten
wir nicht gehen, aber eine Unterhaltung und Erneuerung sollten wir nicht mehr
durchführen.
Eine rechtliche Würdigung des Sachverhalts haben wir 2mal
bei der VG Hillesheim angefragt, haben aber keine klare Antwort erhalten.
Winfried Schegner erläutert den anwesenden Ratsmitgliedern,
dass das Eigentum an den Drainageanlagen zwar gem. § 12 des Gesetzes zur
Regelung der Rechtsverhältnisse an Meliorationsanlagen (MeAnlG) an die
Grundstückseigentümer übergegangen ist, die Drainageanlage aber weiterhin –
unabhängig vom tatsächlichen Eigentum an den Drainagen – als öffentliche
Einrichtung gilt und somit die Ortsgemeinden oder beauftragten Wasser- und
Bodenverbände diese zu unterhalten haben. Diese Thematik wurde vor einigen
Wochen sowohl vom DLR Eifel wie auch der ADD entsprechend bestätigt.
Die Ortsgemeinde Üxheim hat – wenn sie die Drainageanlagen
unterhält – die Möglichkeit, alle mit der Unterhaltung der Drainageanlage
verbundenen Kosten über Drainagebeiträge zu refinanzieren. Hierzu ist jedoch
eine entsprechende Beitragssatzung zu erlassen.