Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Die Ortsgemeinde stimmt dem Vorhaben zur Errichtung – Neubau von zwei Klinkersilos und Errichtung einer Zementklinker-Entladung mit separater Entstaubungsanlage in der Gemarkung Üxheim-Ahütte, Flur 14, Parzellen 8/3 und 10/1 nach Vollzug des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.


Sachverhalt:

 

Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hat als zuständige Behörde über die geplante Errichtung von zwei Klinkersilos und einer Zementklinker-Entladung mit Entstaubungsanlage für die Gemarkung Üxheim-Ahütte, Flur 14, Parzellen 8/3 und 10/1, nach Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) informiert.

Der Bereich ist in der Anlage ersichtlich.

 

Auf Grund der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG schließt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere auch die erforderliche Baugenehmigung.

 

Die Ortsgemeinde Üxheim wird gebeten, das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.