Sitzung: 27.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 2-3424/22/37-089
Beschluss:
Die Ortsgemeinde stimmt dem Vorhaben
zur Errichtung – Neubau von zwei Klinkersilos und Errichtung einer
Zementklinker-Entladung mit separater Entstaubungsanlage in der Gemarkung
Üxheim-Ahütte, Flur 14, Parzellen 8/3 und 10/1 nach Vollzug des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36
BauGB.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen.
Sachverhalt:
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel
hat als zuständige Behörde über die geplante Errichtung von zwei Klinkersilos
und einer Zementklinker-Entladung mit Entstaubungsanlage für die Gemarkung
Üxheim-Ahütte, Flur 14, Parzellen 8/3 und 10/1, nach Vollzug des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) informiert.
Der Bereich ist in der Anlage
ersichtlich.
Auf Grund der
Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG schließt die immissionsschutzrechtliche
Genehmigung andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein,
insbesondere auch die erforderliche Baugenehmigung.
Die Ortsgemeinde Üxheim wird
gebeten, das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.