Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Widerspruchsbegründung gegen den Flurbereinigungsplan.


Sachverhalt:

 

Der Flurbereinigungsplan ist der Ortsgemeinde durch die Verwaltung am 29.03.2022 zugestellt worden. Dort sind die Unterlagen am 16.03.2022 eingegangen.

 

Die Unterlagen wurden dem Gemeinderat zur Sitzung am 25.04.2022 übermittelt.

 

Mit Schreiben vom 13.04.2022 wurde fristwahrend Widerspruch eingelegt, welcher in der Sitzung vom 25.04.2022 bestätigt wurde.

 

Aus Sicht des Vorsitzenden ist der Widerspruch insbesondere aus folgenden Punkten geboten:

-          Entschädigung der Flächenverluste durch die geplante Autobahntrasse sowie der Verlegung des Landstraße 10

-          Lage und Entschädigung für Nutzungseinschränkungen

-          Wirtschaftswege (Lage, Größe und Bewertung der Wegeparzellen)

-          Brücke Nohner Mühle

 

Der Entwurf für die Widerspruchsbegründung wurde vorgetragen.

 

Die Beauftragung eines Rechtsbeistandes im Flurbereinigungsverfahren sowie im Planfeststellungsverfahren zur A 1 soll nach dem Erörterungsgespräch zum Flurbereinigungsplan beraten werden.

 

Der Vorsitzende hat den LBM Trier gebeten eine Überarbeitung des Gutachtens zur Waldbewertung vorzunehmen. Eine Antwort steht hier noch aus.

 

Hinsichtlich der Überbauung der Wegeparzelle im Taufenseifen wurde eine Vereinbarung mit DLR und dem Eigentümer hinsichtlich des Rückbaus getroffen.