Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt die Widerspruchsbegründung gegen den
Flurbereinigungsplan.
Sachverhalt:
Der
Flurbereinigungsplan ist der Ortsgemeinde durch die Verwaltung am 29.03.2022
zugestellt worden. Dort sind die Unterlagen am 16.03.2022 eingegangen.
Die
Unterlagen wurden dem Gemeinderat zur Sitzung am 25.04.2022 übermittelt.
Mit Schreiben vom 13.04.2022 wurde
fristwahrend Widerspruch eingelegt, welcher in der Sitzung vom 25.04.2022
bestätigt wurde.
Aus Sicht
des Vorsitzenden ist der Widerspruch insbesondere aus folgenden Punkten
geboten:
-
Entschädigung der Flächenverluste durch die
geplante Autobahntrasse sowie der Verlegung des Landstraße 10
-
Lage und Entschädigung für
Nutzungseinschränkungen
-
Wirtschaftswege (Lage, Größe und Bewertung
der Wegeparzellen)
-
Brücke Nohner Mühle
Der Entwurf
für die Widerspruchsbegründung wurde vorgetragen.
Die Beauftragung eines
Rechtsbeistandes im Flurbereinigungsverfahren sowie im
Planfeststellungsverfahren zur A 1 soll nach dem Erörterungsgespräch zum
Flurbereinigungsplan beraten werden.
Der Vorsitzende hat den LBM Trier
gebeten eine Überarbeitung des Gutachtens zur Waldbewertung vorzunehmen. Eine
Antwort steht hier noch aus.
Hinsichtlich der Überbauung der
Wegeparzelle im Taufenseifen wurde eine Vereinbarung mit DLR und dem Eigentümer
hinsichtlich des Rückbaus getroffen.