Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat nimmt die
beigefügte Hausordnung zustimmend zur Kenntnis. Es können jederzeit weitere
Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat nimmt die
beigefügte Hausordnung zustimmend zur Kenntnis. Es können jederzeit weitere
Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden.