Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Stadtrat überträgt die Vorberatung dieser Angelegenheit an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtmarketing u. Tourismus und bittet den Ausschuss um Erarbeitung einer entsprechenden Beschlussempfehlung für den Stadtrat.


Sachverhalt:

 

Der Verein Urlaubsregion Hillesheim e. V. ist dabei eine Radrunde Hillesheimer Land und eine Wanderroute Hillesheimer Land zu entwickeln und umzusetzen.

Zur Umsetzung dieser Projekte und zur Gewährleistung der Funktionalität des Vereins als solchen ist dieser an die Stadt herangetreten mit der Bitte, dass die Stadt eine jährliche Mindestbeteiligung an den ausschließlich touristischen Ausgaben des Vereins, mit ihm vereinbart bzw. gewährt.

Dabei gibt es folgende konkreten Vorstellungen seitens des Vereins:

a)       die Stadt stellt die Hälfte des jährlich eingenommenen Gästebeitrages, mindestens jedoch 5.000 € jährlich, dem Verein zur Verfügung,

b)      die Stadt stellt die Hälfte des jährlich eingenommenen Gästebeitrages zur Verfügung und gewährt zusätzlich für die Jahre 2022 bis 2024 eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 5.000 €.

 

Seitens der Verwaltung wird zu diesen Vorstellungen folgendes vorgetragen:

Der Gästebeitrag wird gemäß § 1 der städtischen Gästebeitragssatzung seit dem Jahr 2021 erhoben für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen.

Aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Kalkulation des Gästebeitrages ist ersichtlich, welche Einrichtungen der Stadt Hillesheim ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienen, also durch den Gästebeitrag mitfinanziert werden. Hierunter findet sich ein Betrag von 10.000 € für Radwege und ein Betrag von 10.000 € für die Tourismusförderung. Diese beiden Beträge sind in der Beitragskalkulation mit einem Anteil von jeweils 12,73 v. H. berücksichtigt, also mit rd. 25 v. H. Die übrigen Einrichtungen der Stadt sind mit 75 v. H. berücksichtigt. Wenn nunmehr die Hälfte des erzielten Gästebeitrages als Zuschuss an die Urlaubsregion Hillesheim e.V. gezahlt würde, so blieben nur noch 50 v. H. für die Finanzierung der übrigen Einrichtungen. Mit anderen Worten, die dem Gästebeitrag bisher zu Grunde liegende Kalkulation, wäre nicht mehr zutreffend.

 

Eine Finanzierung in dem vom Verein vorgeschlagenen Sinne, also eine höhere Förderung des Vereins Urlaubsregion Hillesheim e. V. durch die Stadt Hillesheim, bedarf daher einer Änderung/Neukalkulation des bisherigen Gästebeitrages und in der Folge der Änderung der Gästebeitragssatzung, konkret des § 5 Absatz 2.

 

Dies kann aus Sicht der Verwaltung selbstverständlich erfolgen, bedarf aber einer ausführlicheren Befassung und Abstimmung zwischen allen Beteiligten (Stadt, Verein Urlaubsregion Hillesheim e.V., VG-Verwaltung) sowie der Vorberatung und Entscheidung in den städtischen Gremien (Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtmarketing u. Tourismus, Stadtrat).

Deshalb wird seitens der Verwaltung dem Stadtrat empfohlen, die weitere Befassung dieser Angelegenheit an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtmarketing u. Tourismus zur Vorberatung und Empfehlungsentscheidung an den Stadtrat zu übertragen.