Sitzung: 29.06.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 1-4230/22/15-326
Beschluss:
Der Stadtrat überträgt die Vorberatung
dieser Angelegenheit an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtmarketing u.
Tourismus und bittet den Ausschuss um Erarbeitung einer entsprechenden
Beschlussempfehlung für den Stadtrat.
Sachverhalt:
Der Verein Urlaubsregion Hillesheim e. V. ist dabei eine Radrunde
Hillesheimer Land und eine Wanderroute Hillesheimer Land zu entwickeln und
umzusetzen.
Zur Umsetzung dieser Projekte und
zur Gewährleistung der Funktionalität des Vereins als solchen ist dieser an die
Stadt herangetreten mit der Bitte, dass die Stadt eine jährliche
Mindestbeteiligung an den ausschließlich touristischen Ausgaben des Vereins,
mit ihm vereinbart bzw. gewährt.
Dabei gibt es folgende konkreten
Vorstellungen seitens des Vereins:
a) die
Stadt stellt die Hälfte des jährlich eingenommenen Gästebeitrages, mindestens
jedoch 5.000 € jährlich, dem Verein zur Verfügung,
b) die
Stadt stellt die Hälfte des jährlich eingenommenen Gästebeitrages zur Verfügung
und gewährt zusätzlich für die Jahre 2022 bis 2024 eine jährliche Sonderzahlung
in Höhe von 5.000 €.
Seitens der Verwaltung wird zu
diesen Vorstellungen folgendes vorgetragen:
Der Gästebeitrag wird gemäß § 1 der
städtischen Gästebeitragssatzung seit dem Jahr 2021 erhoben für die Herstellung,
den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken
dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten
Veranstaltungen.
Aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten
Kalkulation des Gästebeitrages ist ersichtlich, welche Einrichtungen der Stadt
Hillesheim ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienen, also durch den
Gästebeitrag mitfinanziert werden. Hierunter findet sich ein Betrag von 10.000
€ für Radwege und ein Betrag von 10.000 € für die Tourismusförderung. Diese
beiden Beträge sind in der Beitragskalkulation mit einem Anteil von jeweils
12,73 v. H. berücksichtigt, also mit rd. 25 v. H. Die übrigen Einrichtungen der
Stadt sind mit 75 v. H. berücksichtigt. Wenn nunmehr die Hälfte des erzielten
Gästebeitrages als Zuschuss an die Urlaubsregion Hillesheim e.V. gezahlt würde,
so blieben nur noch 50 v. H. für die Finanzierung der übrigen Einrichtungen. Mit
anderen Worten, die dem Gästebeitrag bisher zu Grunde liegende Kalkulation,
wäre nicht mehr zutreffend.
Eine Finanzierung in dem vom Verein
vorgeschlagenen Sinne, also eine höhere Förderung des Vereins Urlaubsregion
Hillesheim e. V. durch die Stadt Hillesheim, bedarf daher einer
Änderung/Neukalkulation des bisherigen Gästebeitrages und in der Folge der
Änderung der Gästebeitragssatzung, konkret des § 5 Absatz 2.
Dies kann aus Sicht der Verwaltung selbstverständlich
erfolgen, bedarf aber einer ausführlicheren Befassung und Abstimmung zwischen
allen Beteiligten (Stadt, Verein Urlaubsregion Hillesheim e.V., VG-Verwaltung)
sowie der Vorberatung und Entscheidung in den städtischen Gremien (Ausschuss
für Stadtentwicklung, Stadtmarketing u. Tourismus, Stadtrat).
Deshalb wird seitens der Verwaltung dem
Stadtrat empfohlen, die weitere Befassung dieser Angelegenheit an den Ausschuss
für Stadtentwicklung, Stadtmarketing u. Tourismus zur Vorberatung und
Empfehlungsentscheidung an den Stadtrat zu übertragen.