Sitzung: 30.06.2022 Verbandsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1, Enthaltungen: 5
Vorlage: 2-3419/22/01-936
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die
Aufstellung gemäß § 2 BauGB der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „FF-PVA
Hirzberg - Birgel“. Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Verfahren durchzuführen.
Sachverhalt:
Am 25.05.2022 hat die Ortsgemeinde
Birgel für den im Anhang dargestellten Bereich den Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan „FF-PVA Hirzberg Birgel“ gefasst.
Gleichzeitig hat die Ortsgemeinde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
für den betroffenen Bereich beantragt.
Diese Fortschreibung ist
erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben
nach § 35 BauGB, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines
Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“
erforderlich ist.
Für die Flächennutzungsplanung hat
die Verbandsgemeinde Kriterien entwickelt, die bei der Fortschreibung der
Flächennutzungsplanung zu beachten sind. Die angefragte Fläche entspricht nach einer
ersten Prüfung diesen Kriterien.
In die Planung soll der Bereich
mit einer Größe von ca. 15 ha, wie in der Anlage dargestellt, einbezogen
werden.
Der Bau, Planungs- und
Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.06.2022 die Planung vorberaten und
mehrheitlich dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zu
fassen.
Fachbereichsleiter Schwarz stellt
auch zum Tagesordnungspunkt „Teilfortschreibung Flächennutzungsplanung FF-PVA
Hirzberg Birgel – Aufstellungsbeschluss“ das weitere Verfahren vor und
beantworte Fragen aus der Mitte des Rates.
Bezugnehmend auf den Wegfall der
Landwirtschaftlichen- und Forstwirtschaftlichen-Flächen sowie der Auswirkungen
aufs Trinkwasser äußert Ratsmitglied Weber bedenken.
Die unterschiedliche
Verfahrensweise bei Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen und Windenergie
wird aus dem Rat hinterfragt. Bürgermeister Böffgen macht drauf aufmerksam,
dass die Verfahrensweisen in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom
16.09.2021 unter dem Tagesordnungspunkt „Flächennutzungsplan –
Teilfortschreibung regenerative Energien“ durch Beschluss des hiesigen
Verbandsgemeinderates festgelegt wurden.
Die Kosten
der Bauleitplanung werden mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages durch
den Projektträger übernommen. Für die Verbandsgemeinde fallen keine Kosten an.