Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1, Enthaltungen: 5

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufstellung gemäß § 2 BauGB der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „FF-PVA Hirzberg - Birgel“. Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Verfahren durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Am 25.05.2022 hat die Ortsgemeinde Birgel für den im Anhang dargestellten Bereich den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „FF-PVA Hirzberg Birgel“ gefasst.

 

Gleichzeitig hat die Ortsgemeinde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den betroffenen Bereich beantragt.

 

Diese Fortschreibung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.

 

Für die Flächennutzungsplanung hat die Verbandsgemeinde Kriterien entwickelt, die bei der Fortschreibung der Flächennutzungsplanung zu beachten sind. Die angefragte Fläche entspricht nach einer ersten Prüfung diesen Kriterien.

 

In die Planung soll der Bereich mit einer Größe von ca. 15 ha, wie in der Anlage dargestellt, einbezogen werden.

 

Der Bau, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.06.2022 die Planung vorberaten und mehrheitlich dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

Fachbereichsleiter Schwarz stellt auch zum Tagesordnungspunkt „Teilfortschreibung Flächennutzungsplanung FF-PVA Hirzberg Birgel – Aufstellungsbeschluss“ das weitere Verfahren vor und beantworte Fragen aus der Mitte des Rates.

 

Bezugnehmend auf den Wegfall der Landwirtschaftlichen- und Forstwirtschaftlichen-Flächen sowie der Auswirkungen aufs Trinkwasser äußert Ratsmitglied Weber bedenken.

 

Die unterschiedliche Verfahrensweise bei Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen und Windenergie wird aus dem Rat hinterfragt. Bürgermeister Böffgen macht drauf aufmerksam, dass die Verfahrensweisen in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 16.09.2021 unter dem Tagesordnungspunkt „Flächennutzungsplan – Teilfortschreibung regenerative Energien“ durch Beschluss des hiesigen Verbandsgemeinderates festgelegt wurden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Bauleitplanung werden mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages durch den Projektträger übernommen. Für die Verbandsgemeinde fallen keine Kosten an.