Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufstellung gemäß § 2 BauGB der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „FF-PVA Meerfelder Hof - Gerolstein“. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Am 25.05.2022 hat der Stadtrat Gerolstein für den im Anhang dargestellten Bereich den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „FF-PVA Meerfelder Hof Gerolstein-Müllenborn“ gefasst.

 

Gleichzeitig hat die Stadt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den betroffenen Bereich beantragt. Diese Fortschreibung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.

 

Für die Flächennutzungsplanung hat die Verbandsgemeinde Kriterien entwickelt, die bei der Fortschreibung der Flächennutzungsplanung zu beachten sind. Die angefragte Fläche entspricht nach einer ersten Prüfung diesen Kriterien.

 

In die Planung soll der Bereich mit einer Größe von ca. 12,5 ha, wie in der Anlage dargestellt, einbezogen werden.

 

Der Bau, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.06.2022 die Planung vorberaten und mehrheitlich dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

Fachbereichsleiter Schwarz stellt das Verfahren zur Teilfortschreibung Flächennutzungsplan „FF-PVA Meerfelder Hof Gerolstein-Müllenborn“ vor und beantworte Fragen aus dem Rat.

 

Ratsmitglied Eltze weist auf die Bedenken hinsichtlich des Tourismus und somit des nahegelegenen Seehotels am Stausee sowie des Bungalowpark / Camping Feriendorf Felsenhof hin. Diesbezüglich wurde den Ratsmitgliedern mit den Sitzungsunterlagen eine E-Mail inkl. Visualisierung zur Verfügung gestellt. Stadtbürgermeister Schneider gibt zu Protokoll, dass die Stadt Gerolstein die Bedenken wahrnimmt und in Ihrer Beschlussfassung eine Prüfung über eine mögliche nicht direkt einsehbare Alternativfläche beauftragt hat.

 

Nach weiteren Bedenkens Äußerungen von Ratsmitglied Kleppe stellt Bürgermeister Böffgen den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Bauleitplanung werden mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages durch den Projektträger übernommen. Für die Verbandsgemeinde fallen keine Kosten an.