Sitzung: 30.06.2022 Verbandsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2-3418/22/01-935
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die
Aufstellung gemäß § 2 BauGB der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes
„FF-PVA Meerfelder Hof - Gerolstein“. Die Verwaltung wird beauftragt, das
weitere Verfahren durchzuführen.
Sachverhalt:
Am 25.05.2022 hat der Stadtrat
Gerolstein für den im Anhang dargestellten Bereich den Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan „FF-PVA Meerfelder Hof Gerolstein-Müllenborn“ gefasst.
Gleichzeitig hat die Stadt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
für den betroffenen Bereich beantragt. Diese
Fortschreibung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine
privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB, sodass die Aufstellung eines
Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als
„Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.
Für die Flächennutzungsplanung hat
die Verbandsgemeinde Kriterien entwickelt, die bei der Fortschreibung der
Flächennutzungsplanung zu beachten sind. Die angefragte Fläche entspricht nach einer
ersten Prüfung diesen Kriterien.
In die Planung soll der Bereich
mit einer Größe von ca. 12,5 ha, wie in der Anlage dargestellt, einbezogen
werden.
Der Bau, Planungs- und
Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.06.2022 die Planung vorberaten und
mehrheitlich dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zu
fassen.
Fachbereichsleiter Schwarz stellt
das Verfahren zur Teilfortschreibung Flächennutzungsplan „FF-PVA Meerfelder Hof
Gerolstein-Müllenborn“ vor und beantworte Fragen aus dem Rat.
Ratsmitglied Eltze weist auf die
Bedenken hinsichtlich des Tourismus und somit des nahegelegenen Seehotels am
Stausee sowie des Bungalowpark / Camping Feriendorf Felsenhof hin.
Diesbezüglich wurde den Ratsmitgliedern mit den Sitzungsunterlagen eine E-Mail
inkl. Visualisierung zur Verfügung gestellt. Stadtbürgermeister Schneider gibt
zu Protokoll, dass die Stadt Gerolstein die Bedenken wahrnimmt und in Ihrer
Beschlussfassung eine Prüfung über eine mögliche nicht direkt einsehbare
Alternativfläche beauftragt hat.
Nach weiteren Bedenkens Äußerungen
von Ratsmitglied Kleppe stellt Bürgermeister Böffgen den Beschlussvorschlag zur
Abstimmung.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten der Bauleitplanung werden
mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages durch den Projektträger
übernommen. Für die Verbandsgemeinde fallen keine Kosten an.