Beschluss:
Als Wahltag
für die Wahl der ehrenamtlichen Ortsvorsteherin/des ehrenamtlichen
Ortsvorstehers der Stadt Hillesheim, Stadtteil Niederbettingen setzt der
Stadtrat Hillesheim
Sonntag, den 9. Oktober 2022
fest
und als Termin für eine eventuelle Stichwahl, Sonntag, den 23. Oktober 2022.
Die
Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen und
Bekanntmachungen zu veranlassen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Kommunalwahl am 26.
Mai 2019 wurde Herr Rainer Linden zum Ortsvorsteher der Stadt Hillesheim,
Stadtteil Niederbettingen, gewählt. Herr Linden hat das Ehrenamt mit Schreiben
vom 06. Juni 2022 mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Die Entpflichtung von
allen Aufgaben als ehrenamtlicher Ortsvorsteher wird durch Frau
Stadtbürgermeisterin Braun mit Wirkung zum 06. Juni 2022 erfolgen.
Sofern die Stelle des
Ortsvorstehers während der Wahlzeit des Stadtrates vorzeitig frei wird, muss
unter Beachtung des § 60 Abs. 2 KWG für den Rest der Wahlzeit eine gesonderte
Urwahl anberaumt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Wahl der
Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers des Stadtteils Niederbettingen am Sonntag,
den 9. Oktober 2022 durchzuführen. Die Stichwahl hat binnen 21 Tage nach der
ersten Wahl stattzufinden (§ 60 Abs. 3 KWG).
Zuständig für die Festsetzung des
Tages der Wahl und des Tages einer etwa notwendig werdenden Stichwahl ist nach
§ 60 Abs. 2 Satz 1 KWG bei der Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers der
Stadtrat; somit der Stadtrat Hillesheim.
Um eine ordnungsgemäße
Vorbereitung der Wahl sicherzustellen, wird als Wahltag der 9. Oktober 2022
vorgeschlagen. Aus der Festsetzung dieses Wahltermins würden sich folgende
wichtige Termine in der Vorbereitungsphase ergeben:
·
1. August 2022 Bekanntmachung über
die Aufforderung zur Einreichung von
Wahlvorschlägen
·
22. August 2022 Ablauf der Frist zur
Einreichung von Wahlvorschlägen
·
9. Oktober 2022 Wahltermin