Sitzung: 29.06.2022 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Vorlage: 2-3402/22/12-405
Beschluss:
Der Bauausschuss des Stadtrates stimmt
dem Antrag auf bauplanungsrechtliche Befreiung wegen Überschreitung der
Baugrenze um 3,51 m zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zum Neubau einer Garage auf
dem Grundstück Gemarkung Gerolstein, Flur 2, Flurstück 834/49, Lindenstraße 65
a, vor. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Lindenstraße“ /
Allgemeines Wohngebiet. Die Bauherren beantragen die Befreiung von der
bauplanungsrechtlichen Festsetzung wg. der Überschreitung der hinteren
Baugrenze um 3,51 m.
Nach Ziffer 2.0 „Garagen und Nebenanlagen“ ist die
Errichtung von Garagen nur innerhalb der überbaubaren Flächen sowie im
seitlichen Bauwich zulässig.“
Auf Nachfrage der Verwaltung, warum die geplante Größe
der Garage erforderlich ist, teilten die Bauherren mit, dass in dem
eingeschossigen Wohnhaus kaum Stauraum im Dachgeschoss vorhanden sei und daher
hinter dem „Garagen- und Fahrradraum“ noch ein „Geräteraum“ errichtet werden
soll.
Bebauungsplan:
„Lindenstraße“