Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Bauausschuss des Stadtrates stimmt dem Antrag auf bauplanungsrechtliche Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze um 3,51 m zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Sachverhalt:

 

Es liegt eine Bauvoranfrage zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Gemarkung Gerolstein, Flur 2, Flurstück 834/49, Lindenstraße 65 a, vor. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Lindenstraße“ / Allgemeines Wohngebiet. Die Bauherren beantragen die Befreiung von der bauplanungsrechtlichen Festsetzung wg. der Überschreitung der hinteren Baugrenze um 3,51 m.

Nach Ziffer 2.0 „Garagen und Nebenanlagen“ ist die Errichtung von Garagen nur innerhalb der überbaubaren Flächen sowie im seitlichen Bauwich zulässig.“

 

Auf Nachfrage der Verwaltung, warum die geplante Größe der Garage erforderlich ist, teilten die Bauherren mit, dass in dem eingeschossigen Wohnhaus kaum Stauraum im Dachgeschoss vorhanden sei und daher hinter dem „Garagen- und Fahrradraum“ noch ein „Geräteraum“ errichtet werden soll.

 

 


 

Bebauungsplan: „Lindenstraße“