Sitzung: 29.06.2022 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2-3401/22/12-404
Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf
bauplanungsrechtliche Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze zu und
erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zum Neubau eines unbeheizten
Wintergartens auf dem Grundstück Gemarkung Gerolstein, Flur 9, Flurstück 18/37,
Schlossweiher 28, vor. Es wird ein Antrag auf Befreiung von der
bauplanungsrechtlichen Festsetzung des Bebauungsplans „Waldhotel Rose / Am
Schulzentrum, 2. Änderung“ wegen Überschreitung der Baugrenze beantragt. Die
Überschreitung der Baugrenze in östlicher Richtung beträgt 3,50 m und in
nördlicher Richtung ca. 2,00 m. Die Kreisverwaltung ist zuständig für den
Erlass des Bauvorbescheides.
Begründung
des Antrags:
„Zur besseren Nutzung der Terrasse beabsichtige ich den
Bau eines „kalten Wintergartens“ an der Nord-Ost-Seite meines Wohnhauses. Der
erforderliche Grenzabstand zu den Nachbargrundstücken 18/18 und 18/19 ist gegeben
und die Grundflächenzahl von 0,3 bliebe eingehalten. Mein geplantes Vorhaben
überschreitet jedoch, wie im Lageplan dargestellt, die Baugrenze“.
Bebauungsplan
„Waldhotel Rose / Am Schulzentrum, 2. Änderung“