Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf bauplanungsrechtliche Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Sachverhalt:

 

Es liegt eine Bauvoranfrage zum Neubau eines unbeheizten Wintergartens auf dem Grundstück Gemarkung Gerolstein, Flur 9, Flurstück 18/37, Schlossweiher 28, vor. Es wird ein Antrag auf Befreiung von der bauplanungsrechtlichen Festsetzung des Bebauungsplans „Waldhotel Rose / Am Schulzentrum, 2. Änderung“ wegen Überschreitung der Baugrenze beantragt. Die Überschreitung der Baugrenze in östlicher Richtung beträgt 3,50 m und in nördlicher Richtung ca. 2,00 m. Die Kreisverwaltung ist zuständig für den Erlass des Bauvorbescheides.

 

Begründung des Antrags:

„Zur besseren Nutzung der Terrasse beabsichtige ich den Bau eines „kalten Wintergartens“ an der Nord-Ost-Seite meines Wohnhauses. Der erforderliche Grenzabstand zu den Nachbargrundstücken 18/18 und 18/19 ist gegeben und die Grundflächenzahl von 0,3 bliebe eingehalten. Mein geplantes Vorhaben überschreitet jedoch, wie im Lageplan dargestellt, die Baugrenze“.

 


 

Bebauungsplan „Waldhotel Rose / Am Schulzentrum, 2. Änderung“