Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Bauausschuss der Stadt Gerolstein nimmt den Antrag auf Vergabe eines Straßennamens für die Zufahrt zur Grube Wöllersberg in der Gemarkung Lissingen zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, für die im beiliegenden Flurkartenauszug markierte Zufahrt den Namen

 

„Grube Wöllersberg“

 

Zu vergeben. Die Verwaltung soll gebeten werden, den Beschluss des Stadtrates an die Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes weiterzuleiten.


Sachverhalt:

 

Die Lavagrube Wöllersberg (Gemarkung Lissingen) wurde vor Kurzem veräußert. Der neue Inhaber und Betreiber der Lavagrube ist an die Verwaltung herangetreten mit dem Antrag, für die Zufahrt einen Straßennamen zu vergeben, damit dieser in den Navigationsgeräten eingegeben und die Grube für Außenstehende (Monteure, Zulieferer z.B. von Betriebsstoffen, Spediteure u.ä.) die Zufahrt über das Navigationsgerät abbilden können und somit dir Grube besser erreicht werden kann.

 

Die Zufahrt zur Grube mündet unmittelbar in die B 410 und befindet sich im Eigentum des Grubeninhabers. Ein entsprechender Lageplan ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Die Benennung von öffentlichen Straßen ist in § 2 GemO geregelt. Hiernach zählt die Benennung von (öffentlichen) Straßen, Plätzen und Brücken innerhalb des Gemeindegebietes zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Gerolstein. Für die Auswahl und die Vergabe eines Straßennamens hat die Stadt Gerolstein einen weiten Ermessensspielraum. Ein „Recht“ auf einen bestimmten Straßennamen hat der Anlieger jedoch nicht.

 

Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um eine öffentliche Straße. Es ist auch nicht beabsichtigt, die Zufahrt für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Analog findet § 2 GemO trotzdem hier Anwendung.

 

Sobald sich die Stadt Gerolstein für einen Straßennamen entscheidet und diesen auch entsprechend beschließt, wird der Beschluss durch die Verwaltung an die Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz geschickt, welche den Straßennamen im Kataster hinterlegt. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Straße in Navigationsgeräten eingegeben werden kann.

 

Seitens der Verwaltung wird als Straßenname „Grube Wöllersberg“ vorgeschlagen.