Sitzung: 29.06.2022 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Vorlage: 2-3371/22/12-398
Beschluss:
Der
Bauausschuss der Stadt Gerolstein nimmt den Antrag auf Vergabe eines
Straßennamens für die Zufahrt zur Grube Wöllersberg in der Gemarkung Lissingen
zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, für die im beiliegenden
Flurkartenauszug markierte Zufahrt den Namen
„Grube Wöllersberg“
Zu
vergeben. Die Verwaltung soll gebeten werden, den Beschluss des Stadtrates an
die Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes weiterzuleiten.
Sachverhalt:
Die
Lavagrube Wöllersberg (Gemarkung Lissingen) wurde vor Kurzem veräußert. Der
neue Inhaber und Betreiber der Lavagrube ist an die Verwaltung herangetreten
mit dem Antrag, für die Zufahrt einen Straßennamen zu vergeben, damit dieser in
den Navigationsgeräten eingegeben und die Grube für Außenstehende (Monteure,
Zulieferer z.B. von Betriebsstoffen, Spediteure u.ä.) die Zufahrt über das
Navigationsgerät abbilden können und somit dir Grube besser erreicht werden
kann.
Die
Zufahrt zur Grube mündet unmittelbar in die B 410 und befindet sich im Eigentum
des Grubeninhabers. Ein entsprechender Lageplan ist dieser Sitzungsvorlage
beigefügt.
Die
Benennung von öffentlichen Straßen ist in § 2 GemO geregelt. Hiernach zählt die
Benennung von (öffentlichen) Straßen, Plätzen und Brücken innerhalb des
Gemeindegebietes zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Gerolstein. Für die
Auswahl und die Vergabe eines Straßennamens hat die Stadt Gerolstein einen
weiten Ermessensspielraum. Ein „Recht“ auf einen bestimmten Straßennamen hat
der Anlieger jedoch nicht.
Im
vorliegenden Fall handelt es sich nicht um eine öffentliche Straße. Es ist auch
nicht beabsichtigt, die Zufahrt für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Analog
findet § 2 GemO trotzdem hier Anwendung.
Sobald
sich die Stadt Gerolstein für einen Straßennamen entscheidet und diesen auch
entsprechend beschließt, wird der Beschluss durch die Verwaltung an die
Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz geschickt, welche den
Straßennamen im Kataster hinterlegt. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die
Straße in Navigationsgeräten eingegeben werden kann.
Seitens
der Verwaltung wird als Straßenname „Grube Wöllersberg“ vorgeschlagen.