Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Verkehrsanlage „Auf der Quert“, gemäß dem beigefügten Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, nach § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Satz 1 Ziffer 3a LStrG für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

Dieser Beschluss ergeht im Benehmen mit der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein als zuständige Straßenbaubehörde. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung der Widmungsverfügung zu veranlassen.


Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde Gönnersdorf hat den Bebauungsplan „Auf der Quert“ im Mai d.J. zu Rechtskraft geführt. Durch diesen Bebauungsplan wurden drei Baugrundstücke neu geschaffen, welche zwischenzeitlich vermessen und seitens der Ortsgemeinde an Bauwillige verkauft wurden.

Die Baugrundstücke Flur 8, Parzellen Nr. 52/1, 52/3 und 52/5 werden durch die bereits vorhandene Straße, welche zum Friedhof führt, erschlossen. Die Straßenentwässerung und –beleuchtung ist vorhanden

Es handelt sich hierbei um eine Teilfläche der Parzelle Flur 8, Nr. 67, abzweigend von der „Hauptstraße“ und entlangführend an der Parzelle Nr. 51 und 52/1; dort einmündend in den Zufahrtsweg bzw. Parkplatz zum Friedhof, welcher eine Teilfläche der Gesamtparzelle Nr. 53 darstellt.

Die Parzelle Flur 5, Nr. 51 ist von der „Lissendorfer Straße“ erschlossen.

Da sich die Parzellen Nr. 67 und 53 im Eigentum der Ortsgemeinde Gönnersdorf befinden und die Erschließung der o.a. Grundstücke sichert, ist es erforderlich, diese Teilfläche als öffentliche Straße nach § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) zu widmen, damit sie der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.