Sitzung: 28.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2-3409/22/13-197
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die
Verkehrsanlage „Auf der Quert“, gemäß dem beigefügten Lageplan, welcher
Bestandteil dieses Beschlusses ist, nach § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) als
Gemeindestraße im Sinne des § 3 Satz 1 Ziffer 3a LStrG für den öffentlichen
Verkehr zu widmen.
Dieser Beschluss ergeht im Benehmen
mit der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein als zuständige Straßenbaubehörde.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung der
Widmungsverfügung zu veranlassen.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Gönnersdorf hat den Bebauungsplan „Auf
der Quert“ im Mai d.J. zu Rechtskraft geführt. Durch diesen Bebauungsplan
wurden drei Baugrundstücke neu geschaffen, welche zwischenzeitlich vermessen
und seitens der Ortsgemeinde an Bauwillige verkauft wurden.
Die Baugrundstücke Flur 8, Parzellen Nr. 52/1, 52/3 und
52/5 werden durch die bereits vorhandene Straße, welche zum Friedhof führt,
erschlossen. Die Straßenentwässerung und –beleuchtung ist vorhanden
Es handelt sich hierbei um eine Teilfläche der Parzelle
Flur 8, Nr. 67, abzweigend von der „Hauptstraße“ und entlangführend an der
Parzelle Nr. 51 und 52/1; dort einmündend in den Zufahrtsweg bzw. Parkplatz zum
Friedhof, welcher eine Teilfläche der Gesamtparzelle Nr. 53 darstellt.
Die Parzelle Flur 5, Nr. 51 ist von der „Lissendorfer
Straße“ erschlossen.
Da sich die Parzellen Nr. 67 und 53 im Eigentum der
Ortsgemeinde Gönnersdorf befinden und die Erschließung der o.a. Grundstücke
sichert, ist es erforderlich, diese Teilfläche als öffentliche Straße nach § 36
Landesstraßengesetz (LStrG) zu widmen, damit sie der Öffentlichkeit zur
Verfügung steht.