Sachverhalt:
Für die geplante Wahl der
Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Ortsbezirkes Michelbach der Stadt
Gerolstein am 3. Juli 2022 wurde kein Wahlvorschlag eingereicht. Gemäß § 53
Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) erfolgt nunmehr die Wahl der Ortsvorsteherin /
des Ortsvorstehers durch den Ortsbeirat Michelbach. Die Wahl soll spätestens
acht Wochen nach dem Tag der ausgefallenen Wahl erfolgen.
Die Wahl hat in öffentlicher
Sitzung in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel zu erfolgen. Es können nur
solche Personen gewählt werden, die dem Ortsbeirat unmittelbar vor der Wahl
benannt werden (§ 40 Abs. 2 GemO). Wählbar sind alle Bürger*innen, die im
Ortsbezirk wohnen, mindestens 23 Jahre alt sind und die deutsche
Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates
besitzen. Nicht wählbar sind Personen, die gegen Entgelt bei der Stadt
Gerolstein oder der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein beschäftigt sind. Die
als Ortsvorsteherin / der als Ortsvorsteher zu Wählende muss nicht Mitglied des
Ortsbeirates sein.
Ferner wird bekannt gegeben, dass
die Kandidatin / der Kandidat gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die
Hälfte der Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei
der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Erhält beim ersten Wahlgang
niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch im
zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen
den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine
Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl
kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das
Los, wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden (§ 40
Abs. 3 GemO).
Die Auszählung der Stimmen erfolgt
durch einen in der Sitzung zu bildenden Wahlausschuss, der aus dem
Vorsitzenden, zwei vom Ortsbeirat dazu bestellten Beisitzer/innen und einem
Schriftführer, der i.d.R. von der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt wird, besteht.
Hinweis:
Werden keine Wahlvorschläge für
die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Ortsbezirkes Michelbach
vorgebracht; wird die Wahl vertagt.
Vor Eintritt in die Wahlhandlung
ist die Bildung eines Wahlvorstandes notwendig. Der Wahlvorstand besteht aus
dem Vorsitzenden, mindestens zwei dazu beauftragten Ratsmitgliedern und einem
Schriftführer. Über die Wahl ist eine Wahlniederschrift anzufertigen. Dem
Wahlvorstand gehören an:
als Vorsitzender: Stadtbürgermeister Uwe Schneider
als Beisitzer: die Ratsmitglieder
Elsbeth Mandok und Peter Ballmann
als Schriftführerin: Lena Schneider
Frau Elsbeth Mandok wird aus der
Mitte des Rates als Ortsvorsteherin vorgeschlagen. Frau Mandok stellt sich zur
Wahl. Die anwesenden Ratsmitglieder werden zur geheimen Stimmabgabe mit
Stimmzettel aufgefordert.
Beim ersten Wahlgang wurden drei
gültige Stimmen abgegeben. Zur Ortsvorsteherin von Gerolstein-Michelbach wird
Frau Elsbeth
Mandok
mit 3 Ja-Stimmen einstimmig
gewählt. Frau Mandok nimmt die Wahl an und bedankt sich für das
entgegengebrachte Vertrauen.