Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Für die geplante Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Ortsbezirkes Michelbach der Stadt Gerolstein am 3. Juli 2022 wurde kein Wahlvorschlag eingereicht. Gemäß § 53 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) erfolgt nunmehr die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers durch den Ortsbeirat Michelbach. Die Wahl soll spätestens acht Wochen nach dem Tag der ausgefallenen Wahl erfolgen.

 

Die Wahl hat in öffentlicher Sitzung in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel zu erfolgen. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsbeirat unmittelbar vor der Wahl benannt werden (§ 40 Abs. 2 GemO). Wählbar sind alle Bürger*innen, die im Ortsbezirk wohnen, mindestens 23 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen. Nicht wählbar sind Personen, die gegen Entgelt bei der Stadt Gerolstein oder der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein beschäftigt sind. Die als Ortsvorsteherin / der als Ortsvorsteher zu Wählende muss nicht Mitglied des Ortsbeirates sein.

 

Ferner wird bekannt gegeben, dass die Kandidatin / der Kandidat gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Erhält beim ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch im zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden (§ 40 Abs. 3 GemO).

 

Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch einen in der Sitzung zu bildenden Wahlausschuss, der aus dem Vorsitzenden, zwei vom Ortsbeirat dazu bestellten Beisitzer/innen und einem Schriftführer, der i.d.R. von der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt wird, besteht.

 

Hinweis:

Werden keine Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Ortsbezirkes Michelbach vorgebracht; wird die Wahl vertagt.

 

 

Vor Eintritt in die Wahlhandlung ist die Bildung eines Wahlvorstandes notwendig. Der Wahlvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens zwei dazu beauftragten Ratsmitgliedern und einem Schriftführer. Über die Wahl ist eine Wahlniederschrift anzufertigen. Dem Wahlvorstand gehören an:

 

als Vorsitzender:              Stadtbürgermeister Uwe Schneider

als Beisitzer:                       die Ratsmitglieder Elsbeth Mandok und Peter Ballmann

als Schriftführerin:           Lena Schneider

 

Frau Elsbeth Mandok wird aus der Mitte des Rates als Ortsvorsteherin vorgeschlagen. Frau Mandok stellt sich zur Wahl. Die anwesenden Ratsmitglieder werden zur geheimen Stimmabgabe mit Stimmzettel aufgefordert.

 

Beim ersten Wahlgang wurden drei gültige Stimmen abgegeben. Zur Ortsvorsteherin von Gerolstein-Michelbach wird

 

Frau Elsbeth Mandok

 

mit 3 Ja-Stimmen einstimmig gewählt. Frau Mandok nimmt die Wahl an und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen.