Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Enthaltungen: 1

Wahlvorgang:

 

Für die Wahl des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, für die gesamte Wahlzeit, wird Rene Borsch vorgeschlagen.

 

Die Wahl wird durch Handzeichen durchgeführt. Nach § 36 (3) Nr. 1 ruht bei Wahlen das Stimmrecht des Vorsitzenden.

Die Wahl wird durch Handzeichen durchgeführt.

 

Wahlvorgang:

 

Ja-Stimmen:       2

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:   1

 

Damit ist Rene Borsch zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt.

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung schlägt vor, neben der/dem Vorsitzenden eine*n stellvertretende*n Vorsitzende*n des Rechnungsprüfungsausschusses (als Abwesenheitsvertreter*in) zu wählen.

 

Der Ausschuss kann die Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden durch offene Abstimmung beschließen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.