Sitzung: 20.06.2022 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1-4204/22/32-044
Wahlvorgang:
Für die Wahl des Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses, für die gesamte Wahlzeit, wird Stefan Hoffmann
vorgeschlagen.
Die Wahl wird durch Handzeichen
durchgeführt. Nach § 36 (3) Nr. 1 ruht bei Wahlen das Stimmrecht des
Vorsitzenden.
Wahlergebnis:
Ja-Stimmen: 2
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Damit ist Stefan Hoffmann zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
gewählt.
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der
Ortsgemeinde Salm wird jetzt erstmals einberufen. Zu Beginn dieser ersten
Sitzung ist gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 GemO ein Ratsmitglied zur/zum
Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen. Die Verwaltung
empfiehlt darüberhinausgehend eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n als
Abwesenheitsvertreter/in zu wählen.
Die Wahl eines Ratsmitgliedes
zur/zum Ausschussvorsitzenden ist erforderlich, da wegen der notwendigen
Trennung von Ausführungsverantwortung und Prüfung die Ortsbürgermeisterin und
die Beigeordneten nicht Vorsitzende oder Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss
sein können.
Der Ausschuss kann die Wahl
der/des Vorsitzenden durch offene Abstimmung beschließen. Gewählt ist, wer mehr
als die Hälfte der gültigen Stimme erhält.