Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Bau, Planungs- und Umweltausschuss wird in seiner nächsten Sitzung am 18.07.2022 zu diesen Punkten eine Beschlussempfehlung für den Verbandsgemeinderat fassen.


Sachverhalt:

 

In den letzten Sitzungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und des Verbandsgemeinderates wurden durch die Verwaltung das Ergebnis der landesplanerischen Stellungnahme vorgestellt.

 

Im Rahmen dieser Vorstellung wurde bereits darauf hingewiesen, dass sich derzeit im Bereich der Gesetzgebung des Landes und des Bundes Entwicklungen ergeben, die eventuell eine Betrachtung der Kriterien, die die Verbandsgemeinde für die Planung des Flächennutzungsplanes angenommen hat, erforderlich macht. In der Sitzung am 18.07.2022 wird das Planungsbüro aufzeigen, wie die im Entwurf befindlichen Kriterien sich auf die bisherige Planung der Verbandsgemeinde auswirken könnten.

 

Die wesentlichen Eckpunkte der Änderungen sind auch nochmals der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Für die nachfolgenden Verfahrensschritte stellt sich daher die Frage, ob die Verbandsgemeinde die Gesetzgebungsverfahren auf Bundes-/Landesebene zunächst abwarten und den Kriterienkatalog anschließend anpassen oder an den bisherigen Kriterien festhalten und die Planung unverändert fortsetzen soll.

 

Der Umgang mit den Kriterien bildet schließlich auch die Grundlage, ob die Verbandsgemeinde im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens zum LEP IV, 4. Teilfortschreibung, eine Stellungnahme abgibt. Aus diesem Grund liegt der Verordnungsentwurf der 4. Teilfortschreibung LEP IV ebenfalls der Sitzungsunterlage bei.

 

Die Verwaltung informiert, dass die Stellungnahmefrist zur 4. Teilfortschreibung LEP IV am 07.07.2022 endet, sodass der Ausschuss sich im Zweifel nicht mehr mit der Stellungnahme befassen kann. Die Verwaltung wird daher eine Fristverlängerung beantragen. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine Stellungnahme entsprechend der Beschlusslage zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanung eingereicht.

 

Herr Kleppe regt an, dass die

• Stellungnahme des Forstamtes Hillesheim auf Befangenheit von Herrn Pinn geprüft werden sollte.

• Die Stellungnahme zur Erdbebenstation Hillesheim sollte geprüft und berücksichtigt werden.

• Das Gutachten Birgel/Feusdorf soll aus der vorherigen Planung nachgereicht und zur Verfügung gestellt werden.