Sitzung: 13.06.2022 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 2-3394/22/01-933
Der
Bau, Planungs- und Umweltausschuss wird in seiner nächsten Sitzung am
18.07.2022 zu diesen Punkten eine Beschlussempfehlung für den
Verbandsgemeinderat fassen.
Sachverhalt:
In den letzten Sitzungen des Bau-, Planungs- und
Umweltausschusses und des Verbandsgemeinderates wurden durch die Verwaltung das
Ergebnis der landesplanerischen Stellungnahme vorgestellt.
Im Rahmen dieser Vorstellung wurde bereits darauf hingewiesen,
dass sich derzeit im Bereich der Gesetzgebung des Landes und des Bundes
Entwicklungen ergeben, die eventuell eine Betrachtung der Kriterien, die die
Verbandsgemeinde für die Planung des Flächennutzungsplanes angenommen hat,
erforderlich macht. In der Sitzung am 18.07.2022 wird das Planungsbüro
aufzeigen, wie die im Entwurf befindlichen Kriterien sich auf die bisherige
Planung der Verbandsgemeinde auswirken könnten.
Die wesentlichen Eckpunkte der Änderungen sind auch
nochmals der Sitzungsvorlage beigefügt.
Für die nachfolgenden Verfahrensschritte stellt sich
daher die Frage, ob die Verbandsgemeinde die Gesetzgebungsverfahren auf
Bundes-/Landesebene zunächst abwarten und den Kriterienkatalog anschließend
anpassen oder an den bisherigen Kriterien festhalten und die Planung
unverändert fortsetzen soll.
Der Umgang mit den Kriterien bildet schließlich auch die
Grundlage, ob die Verbandsgemeinde im Rahmen des laufenden
Beteiligungsverfahrens zum LEP IV, 4. Teilfortschreibung, eine Stellungnahme
abgibt. Aus diesem Grund liegt der Verordnungsentwurf der 4. Teilfortschreibung
LEP IV ebenfalls der Sitzungsunterlage bei.
Die Verwaltung informiert, dass die Stellungnahmefrist
zur 4. Teilfortschreibung LEP IV am 07.07.2022 endet, sodass der Ausschuss sich
im Zweifel nicht mehr mit der Stellungnahme befassen kann. Die Verwaltung wird
daher eine Fristverlängerung beantragen. Sollte dies nicht möglich sein, wird
eine Stellungnahme entsprechend der Beschlusslage zur Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplanung eingereicht.
Herr Kleppe regt an, dass die
• Stellungnahme des Forstamtes Hillesheim auf
Befangenheit von Herrn Pinn geprüft werden sollte.
• Die Stellungnahme zur Erdbebenstation Hillesheim sollte
geprüft und berücksichtigt werden.
• Das Gutachten Birgel/Feusdorf soll aus der vorherigen
Planung nachgereicht und zur Verfügung gestellt werden.