Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Bau, Planungs- und Umweltausschuss wird in seiner nächsten Sitzung am 18.07.2022 zu diesen Punkten eine Beschlussempfehlung für den Verbandsgemeinderat fassen.


Sachverhalt:

 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 einen Kriterienkatalog für Eignungsfläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) beschlossen, nach welchem die Flächennutzungsplanung für diese Flächen gesteuert werden soll.

 

Die Planungshoheit wurde mit diesem Kriterienkatalog an die Ortsgemeinden gegeben, die sich anhand der erstellten Karten mit möglichen Potentialflächen beschäftigen konnten.

 

Bisher haben sich 13 Ortsgemeinden mit der Thematik anhand des Kriterienkataloges beschäftigt. Von diesen haben drei Ortsgemeinden die Aufstellung von FF-PVA in ihrer Gemarkung abgelehnt und 6 Ortsgemeinden haben sich den Grundsätzen angeschlossen. 4 Ortsgemeinden sind noch in der Beschlussfassung.

 

Nachdem nun etwas über ein ½ Jahr vergangen ist, und die Ortsgemeinden in die Planungen eingestiegen sind, haben sich im Wesentlichen zwei Kritikpunkte am Kriterienkatalog ergeben.

 

Zum einen wurde von der OG Dohm-Lammersdorf beantragt, den Abstand von 250m zur Wohnbebauung zu reduzieren, damit auf dem ehemaligen Sportplatz eine FF-PVA errichtet werden kann.

 

Zum anderen führt der Mindestabstand von 2km zwischen zwei Anlagen bei manchen Lagen zu Konfliktpotential zwischen Ortsgemeinden oder beschränkt die Nutzbarkeit der in der Gemarkung bestehenden Potentialflächen erheblich.

 

In Einzelfällen beschränkt auch die max. Größe von 15 ha. je Anlage die Nutzbarkeit von Potential-flächen. Das Kriterium „mittlere Ertragsmesszahl“ landwirtschaftlicher Flächen hat bisher lediglich in Kalenborn-Scheuern zur Ablehnung eines Vorhabens geführt.

 

Die Verwaltung wird den Ausschuss in der Sitzung über den aktuellen Sachstand informieren.