Sachverhalt:
Von der Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern
wurde die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, auf
der Hauptstraße ab Höhe der Kapelle in Kalenborn bis hinter die
Kindertagesstätte, Hauptstraße 23, beantragt.
Der Antrag der Ortsgemeinde wurde im Rahmen der Verkehrsschau am
09.06.2022 in Anwesenheit von Vertretern der Ortsgemeinde, der Kreisverwaltung
Vulkaneifel, des Landesbetriebes Mobilität, der Straßenmeisterei und der
Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Gerolstein an vorgenannter
Örtlichkeit beraten.
Nach Nr. 13 zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung gilt Folgendes:
„Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im
unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten,
-krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder
körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in
der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtung einen
direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen
starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen
(…) vorhanden ist.“
Der Bereich Höhe Hauptstraße 23 (Kita) befindet sich nicht im unmittelbaren
Bereich der Klassifizierten Straße bzw. hat keinen direkten Zugang zur Straße. Auch
ist nicht mit starkem Ziel- oder Quellverkehr zu rechnen.
Der Bereich ist von beiden Seiten kommend mit dem Verkehrszeichen
VZ 136 „Kinder“ beschildert, ist frühzeitig einsehbar und weist in
unmittelbarer Nähe eine Querungshilfe sowie durchgehende Bürgersteige auf.
Zudem hat die Kita einen eigenen Parkplatz, der sich abseits der Straße
befindet.
Der Antrag der Ortsgemeinde auf die Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wird daher von den Mitgliedern der
Verkehrsschau abgelehnt.
Der Ortsgemeinderat nimmt den
Tagesordnungspunkt zur Kenntnis.
Der
Ortsbürgermeister schlägt vor, einen Wetterschutz an der Kindergartenhaltestelle
in den Haushaltsplan für 2023 aufzunehmen. Der Ortsgemeinderat nimmt dies
zustimmend zur Kenntnis.