Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Von der Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern wurde die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, auf der Hauptstraße ab Höhe der Kapelle in Kalenborn bis hinter die Kindertagesstätte, Hauptstraße 23, beantragt.

 

Der Antrag der Ortsgemeinde wurde im Rahmen der Verkehrsschau am 09.06.2022 in Anwesenheit von Vertretern der Ortsgemeinde, der Kreisverwaltung Vulkaneifel, des Landesbetriebes Mobilität, der Straßenmeisterei und der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Gerolstein an vorgenannter Örtlichkeit beraten.

 

Nach Nr. 13 zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung gilt Folgendes:

„Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtung einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (…) vorhanden ist.“

 

Der Bereich Höhe Hauptstraße 23 (Kita) befindet sich nicht im unmittelbaren Bereich der Klassifizierten Straße bzw. hat keinen direkten Zugang zur Straße. Auch ist nicht mit starkem Ziel- oder Quellverkehr zu rechnen.

 

Der Bereich ist von beiden Seiten kommend mit dem Verkehrszeichen VZ 136 „Kinder“ beschildert, ist frühzeitig einsehbar und weist in unmittelbarer Nähe eine Querungshilfe sowie durchgehende Bürgersteige auf. Zudem hat die Kita einen eigenen Parkplatz, der sich abseits der Straße befindet.

 

Der Antrag der Ortsgemeinde auf die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wird daher von den Mitgliedern der Verkehrsschau abgelehnt.

 

Der Ortsgemeinderat nimmt den Tagesordnungspunkt zur Kenntnis.

 

Der Ortsbürgermeister schlägt vor, einen Wetterschutz an der Kindergartenhaltestelle in den Haushaltsplan für 2023 aufzunehmen. Der Ortsgemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.