Sitzung: 15.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-3390/22/29-097
Beschluss:
Die Ortsgemeinde beantragt die Prüfung
und nach Möglichkeit die Aufnahme einer möglichen Potentialfläche im Bereich
Geißhecke (Flur 15,16,17,27) und Flemmingshöh (Gemeindewald). Ebenfalls sollen
anderweitig genannte Flächen geprüft werden.
Des Weiteren soll geprüft werden, ob im
Bereich Geishecke und Alster eine Photovoltaikanlage errichtet werden kann. Herr
Böffgen erklärt, dass ab dem 18. Juli 2022 die genauen Flächen in der VG von
Unternehmen geprüft werden. Die Gemeinde muss Ihre geeigneten Flächen prüfen
lassen. Kriterien werden dann neu festgelegt.
Weder Geisheck noch Flemminghöh würden
nach den neuen Kriterien eher nicht in Frage kommen laut Herrn Böffgen.
Die Verwaltung soll im Falle der
Nichtaufnahme die Gründe erläutern.
Sachverhalt:
Derzeit befindet sich die Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplanes - Erneuerbare Energien der Verbandsgemeinde Gerolstein im
Aufstellungsverfahren.
Das Land Rheinland-Pfalz führt zudem derzeit die 4.
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes IV (LEP IV) durch. Im
Rahmen des Entwurfes sollen weitere Flächen für Windkraftanlagen geöffnet
werden.
Der Ortsgemeinderat bitte daher die Verwaltung um
Überprüfung, ob die Möglichkeit besteht auf der im Anhang dargestellten Fläche
eine Potentialfläche für Windkraftanlagen auszuweisen (Gemarkung Pelm, Flur 15,
16, 17, 27 – Bereich Geißhecke). Sämtliche Fläche in Gemeindeeigentum (auch
umliegenden Gemeinden) sind hellbau dargestellt, die Gemarkungsgrenze ist
dunkelblau dargestellt.