Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Ortsgemeinde beantragt die Prüfung und nach Möglichkeit die Aufnahme einer möglichen Potentialfläche im Bereich Geißhecke (Flur 15,16,17,27) und Flemmingshöh (Gemeindewald). Ebenfalls sollen anderweitig genannte Flächen geprüft werden.

 

Des Weiteren soll geprüft werden, ob im Bereich Geishecke und Alster eine Photovoltaikanlage errichtet werden kann. Herr Böffgen erklärt, dass ab dem 18. Juli 2022 die genauen Flächen in der VG von Unternehmen geprüft werden. Die Gemeinde muss Ihre geeigneten Flächen prüfen lassen. Kriterien werden dann neu festgelegt.

Weder Geisheck noch Flemminghöh würden nach den neuen Kriterien eher nicht in Frage kommen laut Herrn Böffgen.

 

Die Verwaltung soll im Falle der Nichtaufnahme die Gründe erläutern.


Sachverhalt:

 

Derzeit befindet sich die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes - Erneuerbare Energien der Verbandsgemeinde Gerolstein im Aufstellungsverfahren.

 

Das Land Rheinland-Pfalz führt zudem derzeit die 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes IV (LEP IV) durch. Im Rahmen des Entwurfes sollen weitere Flächen für Windkraftanlagen geöffnet werden.

 

Der Ortsgemeinderat bitte daher die Verwaltung um Überprüfung, ob die Möglichkeit besteht auf der im Anhang dargestellten Fläche eine Potentialfläche für Windkraftanlagen auszuweisen (Gemarkung Pelm, Flur 15, 16, 17, 27 – Bereich Geißhecke). Sämtliche Fläche in Gemeindeeigentum (auch umliegenden Gemeinden) sind hellbau dargestellt, die Gemarkungsgrenze ist dunkelblau dargestellt.